
Entgegen der landläufigen Meinung schützt ein selbstgeschriebener Vorsorgeauftrag oft nicht vor der KESB, sondern ebnet ihr den Weg durch einfache Formfehler.
- Formale Ungültigkeit durch Fehler wie fehlende Handschriftlichkeit ist die häufigste Falle, die zur vollständigen Missachtung Ihres Willens führt.
- Die KESB prüft nicht nur die Gültigkeit des Dokuments, sondern auch die Eignung Ihrer Vertrauensperson rigoros.
Empfehlung: Lassen Sie Ihren Vorsorgeauftrag notariell beurkunden oder zumindest juristisch prüfen, um die Rechtsgültigkeit zu garantieren und Ihre Selbstbestimmung lückenlos zu sichern.
Die Vorstellung, im Alter oder nach einem Unfall die eigene Urteilsfähigkeit zu verlieren, ist beunruhigend. Viele Schweizerinnen und Schweizer wiegen sich in falscher Sicherheit, weil sie einen Vorsorgeauftrag verfasst haben. Sie glauben, damit sei alles geregelt und der Staat, vertreten durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), habe keinen Zugriff mehr auf ihre Angelegenheiten. Doch dies ist ein gefährlicher Trugschluss. In meiner Praxis als Notar sehe ich täglich, wie gut gemeinte, aber fehlerhaft aufgesetzte Dokumente im entscheidenden Moment ihre Wirkung vollständig verfehlen.
Die gängige Meinung ist, dass eine Vorlage aus dem Internet und eine Unterschrift genügen. Man konzentriert sich auf die Auswahl einer Vertrauensperson, ohne die strengen formalen und prozessualen Hürden zu kennen, die das Schweizer Recht vorsieht. Doch was nützt der beste Wille, wenn das Dokument aufgrund eines Formfehlers für ungültig erklärt wird? Was passiert, wenn die gewählte Person von der KESB als ungeeignet eingestuft wird? Die Konsequenz ist in beiden Fällen dieselbe: Die Behörde greift ein und errichtet eine Beistandschaft – genau das, was Sie verhindern wollten.
Die wahre Absicherung liegt nicht im blossen Vorhandensein eines Papiers, sondern in seiner juristischen Unanfechtbarkeit. Es geht darum, die Mechanismen der KESB-Prüfung zu verstehen und die Fallstricke zu kennen, die einen Vorsorgeauftrag zu einer wertlosen Absichtserklärung degradieren. Dieser Leitfaden geht daher bewusst über die Grundlagen hinaus. Er legt die kritischen Punkte offen, die über die Wirksamkeit Ihres Vorsorgeauftrags entscheiden – von der korrekten Form über die sichere Hinterlegung bis hin zur Abgrenzung von der Patientenverfügung. Ziel ist es, Ihnen das Wissen zu vermitteln, um Ihre Selbstbestimmung lückenlos und rechtssicher für die Zukunft zu gestalten.
Um Ihnen eine klare und strukturierte Übersicht über die entscheidenden Aspekte eines wirksamen Vorsorgeauftrags in der Schweiz zu geben, gliedert sich dieser Artikel in die folgenden Kernbereiche. Jeder Abschnitt beleuchtet eine kritische Fragestellung, deren Beantwortung für Ihre rechtliche Absicherung unerlässlich ist.
Sommaire: Ihr Weg zum rechtssicheren Vorsorgeauftrag in der Schweiz
- Eigenhändig oder beurkundet: Wann ist der Vorsorgeauftrag ungültig?
- Im Tresor oder beim Zivilstandsamt: Wo finden Angehörige Ihre Papiere im Notfall?
- Was prüft die KESB genau, wenn der Vorsorgeauftrag in Kraft tritt?
- Was kostet ein Vorsorgeauftrag beim Notar im Vergleich zur Vorlage?
- Wie passen Sie den Auftrag an, wenn die Vertrauensperson verstirbt?
- Wenn die KESB eingreift: Was bedeutet Urteilsunfähigkeit für Ihre Finanzen?
- Patientenverfügung FMH oder SRK: Welches Formular ist das richtige für Sie?
- Eigenhändig oder beurkundet: Wann ist der Vorsorgeauftrag ungültig?
Eigenhändig oder beurkundet: Wann ist der Vorsorgeauftrag ungültig?
Ein Vorsorgeauftrag ist nur dann wirksam, wenn er strengen Formvorschriften genügt. Das Gesetz (Art. 361 ZGB) lässt zwei Varianten zu: die eigenhändige Errichtung oder die öffentliche Beurkundung durch einen Notar. Die grösste Fehlerquelle lauert bei der eigenhändigen Variante. Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass nur die Unterschrift handschriftlich sein muss. Dies ist falsch und führt unweigerlich zur Formungültigkeit des gesamten Dokuments. Der Vorsorgeauftrag muss von der ersten bis zur letzten Zeile, inklusive Datum, vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein.
Die Verwendung von Computerschrift, vorgedruckten Formularen oder das Ausfüllen von Lückentexten ist bei der eigenhändigen Form absolut tabu. Solche Dokumente werden von der KESB im Ernstfall als nichtig betrachtet. Die Folgen sind gravierend: Ihr Wille wird ignoriert und die KESB errichtet eine Beistandschaft, als ob kein Vorsorgeauftrag existieren würde. Die häufigsten Fehler, die zur Ungültigkeit führen, sind trivial, aber fatal:
- Unvollständiges Handschreiben: Nur die Unterschrift ist von Hand, der Rest ist getippt.
- Fehlende oder unklare Datierung: Das Datum (Tag, Monat, Jahr) muss präzise und handschriftlich angegeben sein.
- Mangelnde Seitennummerierung: Bei mehrseitigen Dokumenten sollte jede Seite nummeriert und idealerweise paraphiert (mit einem Kürzel versehen) werden, um die Zusammengehörigkeit zu beweisen.
- Verwendung von Mustervorlagen: Ein am Computer ausgefülltes Formular ist nur gültig, wenn es anschliessend notariell beurkundet wird.
Die öffentliche Beurkundung beim Notar eliminiert diese Risiken. Der Notar stellt sicher, dass alle gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden, prüft die Urteilsfähigkeit des Verfassers und sorgt für eine klare und unmissverständliche Formulierung der Aufgaben. Dies schafft maximale Rechtssicherheit.
Letztlich ist die Entscheidung zwischen eigenhändiger Errichtung und notarieller Beurkundung eine Abwägung zwischen Kostenersparnis und dem Risiko des Totalverlusts Ihrer Selbstbestimmung. Aus notarieller Sicht ist die Gefahr der Formungültigkeit bei selbst verfassten Dokumenten zu hoch, um dieses Risiko einzugehen.
Im Tresor oder beim Zivilstandsamt: Wo finden Angehörige Ihre Papiere im Notfall?
Der bestens formulierte Vorsorgeauftrag ist nutzlos, wenn er im Ernstfall nicht gefunden wird. Die sichere Aufbewahrung ist daher ebenso kritisch wie die korrekte Erstellung. Ein Dokument, das in einem vergessenen Ordner verstaubt, kann seine Wirkung nicht entfalten. Es muss ein System etabliert werden, das sicherstellt, dass die KESB und Ihre Vertrauensperson unverzüglich Kenntnis vom Vorsorgeauftrag erlangen, sobald Ihre Urteilsunfähigkeit eintritt.
In der Schweiz haben Sie die Möglichkeit, den Hinterlegungsort Ihres Vorsorgeauftrags beim Zivilstandsamt Ihres Wohnsitzes registrieren zu lassen. Dies ist ein entscheidender Schritt. Im Falle einer Meldung über Ihre Urteilsunfähigkeit prüft die KESB routinemässig das zentrale Register (Infostar). Findet sie einen Eintrag, weiss sie sofort, wo das Originaldokument aufbewahrt wird, und kann den Validierungsprozess einleiten. Parallel dazu bieten moderne Lösungen wie digitale Safes bei Banken einen schnellen Zugriff für autorisierte Personen, dies ist jedoch von der offiziellen Registrierung zu trennen.

Eine durchdachte Organisation ist der Schlüssel. Bewahren Sie das Original an einem sicheren, aber für Ihre Vertrauensperson zugänglichen Ort auf – sei es ein Tresor, beim Notar oder direkt bei der zuständigen KESB, falls der Kanton dies anbietet. Informieren Sie Ihre Vertrauensperson(en) exakt über den Aufbewahrungsort und händigen Sie ihnen eine Kopie aus. Eine kleine Hinweiskarte im Portemonnaie mit dem Vermerk „Ich habe einen Vorsorgeauftrag“ und dem Namen der Kontaktperson kann im Notfall Leben und Selbstbestimmung retten.
Ihre Checkliste für die sichere Auffindbarkeit
- Original sicher hinterlegen: Wählen Sie einen leicht auffindbaren Ort für das Original (z.B. Notariat, Bankschliessfach, KESB) und informieren Sie Ihre Vertrauensperson.
- Hinterlegungsort registrieren: Lassen Sie den Aufbewahrungsort zwingend beim Zivilstandsamt eintragen. Dies ist der wichtigste Schritt zur Auffindbarkeit.
- Kopien verteilen: Geben Sie Ihrer beauftragten Person sowie allfälligen Ersatzpersonen und Ihrem Hausarzt eine Kopie des Dokuments.
- Hinweiskarte erstellen: Führen Sie eine Karte im Portemonnaie mit sich, die auf die Existenz des Vorsorgeauftrags und den Namen der Vertrauensperson hinweist.
- Aktualisierung bei Umzug: Melden Sie einen Wohnsitzwechsel und den neuen Aufbewahrungsort umgehend dem Zivilstandsamt am neuen Wohnort.
Denken Sie daran: Die Registrierung beim Zivilstandsamt ist keine Pflicht, aber eine dringende Empfehlung. Sie ist die Brücke zwischen Ihrem niedergeschriebenen Willen und seiner Umsetzung in der Realität.
Was prüft die KESB genau, wenn der Vorsorgeauftrag in Kraft tritt?
Sobald die KESB Kenntnis von der potenziellen Urteilsunfähigkeit einer Person erhält, leitet sie ein Prüfverfahren ein, den sogenannten Validierungsprozess. Dies geschieht unabhängig davon, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt oder nicht. Die Vorstellung, die KESB würde einen existierenden Vorsorgeauftrag einfach „abstempeln“, ist naiv. Die Behörde hat den gesetzlichen Auftrag, die Schutzbedürftigkeit der Person zu prüfen und sicherzustellen, dass die getroffene Regelung deren Interessen dient. In der Schweiz ist dies ein häufiger Vorgang; eine Erhebung zeigt, dass per Ende 2022 rund 103’000 Erwachsene mit einer Schutzmassnahme von der KESB unterstützt wurden.
Der Validierungsprozess eines Vorsorgeauftrags ist mehrstufig und rigoros. Die KESB prüft nacheinander folgende Punkte:
- Feststellung der Urteilsunfähigkeit: Die Behörde benötigt ein ärztliches Zeugnis, das die Urteilsunfähigkeit der betroffenen Person zweifelsfrei bestätigt. Ohne diesen Nachweis tritt der Vorsorgeauftrag nicht in Kraft.
- Prüfung der Gültigkeit des Dokuments: Hier werden die formalen Kriterien (Handschriftlichkeit, Datum, Unterschrift) akribisch kontrolliert. Jeder Formfehler führt an dieser Stelle zur Ungültigkeit.
- Prüfung der Eignung der beauftragten Person: Die KESB prüft, ob die von Ihnen gewählte Person fähig und geeignet ist, die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Kriterien sind unter anderem: kein eigener Beistand, keine laufenden Betreibungen und keine offensichtlichen Interessenkonflikte. Ist die Person nach Einschätzung der KESB ungeeignet, kann die Behörde den Auftrag entziehen.
- Einholung von Stellungnahmen: Die KESB kann weitere nahestehende Personen oder Fachstellen anhören, um sich ein umfassendes Bild zu machen.
Erst wenn alle diese Punkte positiv geprüft wurden, erklärt die KESB den Vorsorgeauftrag für wirksam und stellt der beauftragten Person eine sogenannte Legitimationsurkunde aus. Nur mit diesem offiziellen Dokument kann Ihre Vertrauensperson gegenüber Banken, Behörden und Ärzten handeln. Dieser Prozess verdeutlicht, dass der Vorsorgeauftrag kein privates Abkommen ist, sondern ein Rechtsinstrument, das einer staatlichen Prüfung standhalten muss.
Die sorgfältige Auswahl einer geeigneten und willigen Vertrauensperson sowie die unbedingte Einhaltung der Formvorschriften sind daher die beiden Säulen, die Ihren Vorsorgeauftrag durch diese behördliche Prüfung tragen.
Was kostet ein Vorsorgeauftrag beim Notar im Vergleich zur Vorlage?
Die Kostenfrage ist oft ein zentraler Punkt bei der Entscheidung zwischen einem eigenhändig erstellten Vorsorgeauftrag und einer öffentlichen Beurkundung. Während eine Vorlage aus dem Internet auf den ersten Blick kostenlos erscheint, birgt sie erhebliche versteckte Risiken und potenzielle Folgekosten, die den Preis für eine notarielle Dienstleistung bei weitem übersteigen können. Die Kosten für eine notarielle Beurkundung variieren je nach Kanton und Komplexität des Falles. Im Kanton Bern beispielsweise bewegen sich die Notarkosten für einen Vorsorgeauftrag gemäss einer Analyse von FINA Beratung typischerweise zwischen CHF 500 und CHF 1’500.
Dieser Betrag beinhaltet nicht nur die reine Erstellung des Dokuments, sondern eine umfassende juristische Beratung. Der Notar klärt über die rechtlichen Konsequenzen auf, hilft bei der Formulierung unmissverständlicher Anweisungen und stellt die Einhaltung aller Formvorschriften sicher. Demgegenüber steht die „kostenlose“ Vorlage, deren Verwendung bei Formfehlern zur Ungültigkeit führt. Die Folge: Die KESB muss eine Berufsbeistandschaft errichten, deren Kosten zulasten des Vermögens der urteilsunfähigen Person gehen und schnell mehrere tausend Franken pro Jahr betragen können. Die anfängliche Ersparnis verkehrt sich so ins Gegenteil.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die ungefähren Kostenunterschiede in ausgewählten Kantonen. Beachten Sie, dass die Hinterlegungsgebühren für die Registrierung des Aufbewahrungsortes beim Zivilstandsamt oder der KESB zusätzlich anfallen können.
| Kanton | Notarkosten | Eigenhändige Vorlage | Hinterlegungsgebühr KESB/Zivilstandsamt |
|---|---|---|---|
| Bern | CHF 500-1500 | CHF 0 | Variabel |
| Zürich | Nach Aufwand | CHF 0 | CHF 150 (beim Zivilstandsamt) |
| Basel-Stadt | CHF 300-1000 | CHF 0 | Auf Anfrage |
| St. Gallen | Nach Zeitaufwand | CHF 0 | Kostenfrei (beim Amt für Handelsregister und Notariate) |
Die Kosten für einen Notar sind somit keine reinen Ausgaben, sondern eine Prämie für die Versicherung, dass Ihr Wille im Ernstfall tatsächlich respektiert und umgesetzt wird. Es ist der Preis für garantierte Selbstbestimmung.
Wie passen Sie den Auftrag an, wenn die Vertrauensperson verstirbt?
Ein Vorsorgeauftrag ist kein statisches Dokument, das einmal erstellt und dann vergessen wird. Er ist ein lebendiges Instrument, das an veränderte Lebensumstände angepasst werden muss. Der Tod der primär beauftragten Person ist eines der gravierendsten Ereignisse, das eine sofortige Handlung erfordert. Hat man keine Ersatzperson bestimmt, wird der Vorsorgeauftrag wirkungslos und die KESB muss trotz des ursprünglich vorhandenen Dokuments eingreifen.
Um dies zu verhindern, ist die Etablierung eines sogenannten Kaskadensystems unerlässlich. Dies bedeutet, dass Sie nicht nur eine primäre Vertrauensperson benennen, sondern auch eine oder mehrere Ersatzpersonen. Sie definieren eine klare Reihenfolge: Person A ist die erste Wahl. Sollte Person A verhindert sein (durch Tod, eigene Urteilsunfähigkeit oder weil sie den Auftrag ablehnt), tritt automatisch Person B an ihre Stelle, danach Person C usw. Diese Kaskade stellt sicher, dass immer eine handlungsfähige und von Ihnen autorisierte Person zur Verfügung steht.
Die Änderung oder Ergänzung eines Vorsorgeauftrags unterliegt denselben strengen Formvorschriften wie die ursprüngliche Erstellung. Eine handschriftliche Notiz auf dem alten Dokument ist ungültig. Sie müssen entweder einen komplett neuen Vorsorgeauftrag eigenhändig verfassen und datieren oder die Änderung notariell beurkunden lassen. Der alte Vorsorgeauftrag sollte dabei ausdrücklich widerrufen und vernichtet werden, um Unklarheiten zu vermeiden. Neben dem Tod der Vertrauensperson gibt es weitere Lebensereignisse, die eine Überprüfung und mögliche Anpassung Ihres Vorsorgeauftrags zwingend erforderlich machen:
- Scheidung oder Trennung: Wenn der Ehepartner als Vertrauensperson eingesetzt war, ist ein Widerruf meist unumgänglich.
- Wiederverheiratung: Der neue Lebenspartner sollte in die Vorsorgeplanung einbezogen werden.
- Verkauf oder Kauf einer grossen Immobilie: Die Anweisungen zur Vermögensverwaltung müssen möglicherweise angepasst werden.
- Umzug in einen anderen Kanton: Die Registrierung des Hinterlegungsortes muss am neuen Wohnsitz aktualisiert werden.
- Schwere Diagnose: Eine neue gesundheitliche Situation kann eine Präzisierung der medizinischen und finanziellen Anweisungen erfordern.
Planen Sie daher eine regelmässige Überprüfung Ihres Vorsorgeauftrags, beispielsweise alle fünf Jahre oder bei jedem einschneidenden Lebensereignis. Nur so bleibt er ein wirksames Instrument Ihrer Selbstbestimmung.
Wenn die KESB eingreift: Was bedeutet Urteilsunfähigkeit für Ihre Finanzen?
Tritt der Fall der Urteilsunfähigkeit ein und es liegt kein gültiger Vorsorgeauftrag vor, ist die KESB gesetzlich verpflichtet, zum Schutz der betroffenen Person einzugreifen. Dies bedeutet die Errichtung einer Beistandschaft. Entgegen der landläufigen Meinung haben Ehepartner oder Kinder kein automatisches Vertretungsrecht in allen finanziellen Angelegenheiten. Ihr Handlungsspielraum ist gesetzlich eng begrenzt und reicht für weitreichende Entscheidungen wie den Verkauf einer Liegenschaft oder die Verwaltung eines Unternehmens bei weitem nicht aus.
Die KESB setzt in der Regel einen Berufsbeistand ein. Dies ist eine Fachperson, die jedoch oft eine grosse Anzahl an Fällen betreut. Eine Studie zeigt, dass Berufsbeistände in der Schweiz im Durchschnitt 72 Beistandsmandate gleichzeitig führen. Dies lässt erahnen, dass die persönliche Betreuung und die Kenntnis der individuellen Wünsche und Werte der betroffenen Person begrenzt sind. Die finanzielle Konsequenz ist doppelt: Erstens werden die Kosten für die Beistandschaft direkt dem Vermögen der schutzbedürftigen Person belastet. Zweitens agiert der Beistand primär im Sinne der Vermögenserhaltung und nicht zwingend im Sinne Ihrer persönlichen oder unternehmerischen Risikobereitschaft.
Besonders dramatisch sind die Folgen für Inhaber von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Ohne einen Vorsorgeauftrag, der eine vertraute Person zur Geschäftsführung ermächtigt, ist das Unternehmen faktisch handlungsunfähig. Der Prozess der Einsetzung eines Beistandes kann vier bis acht Wochen dauern. In dieser Zeit können keine Löhne gezahlt, keine Rechnungen beglichen und keine strategischen Entscheidungen getroffen werden. Bankkonten werden blockiert, Lieferanten nicht bezahlt – eine Situation, die ein gesundes Unternehmen schnell in den Ruin treiben kann. Ein gültiger Vorsorgeauftrag ermöglicht es der beauftragten Person, nach der KESB-Validierung sofort zu handeln und die Kontinuität des Geschäfts zu sichern.
Die Errichtung einer Beistandschaft bedeutet den Verlust der finanziellen Autonomie. Entscheidungen werden von einer fremden Person getroffen, die nach Aktenlage und nicht nach persönlichen Beziehungen entscheidet. Der Vorsorgeauftrag ist das einzige Instrument, um dieses Szenario wirksam zu verhindern.
Patientenverfügung FMH oder SRK: Welches Formular ist das richtige für Sie?
Häufig werden Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung verwechselt, doch sie regeln fundamental unterschiedliche Bereiche. Der Vorsorgeauftrag deckt die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr ab. Die Patientenverfügung hingegen legt ausschliesslich Ihren Willen bezüglich medizinischer Massnahmen fest, für den Fall, dass Sie sich nicht mehr dazu äussern können. Sie ist eine direkte Anweisung an die behandelnden Ärzte. Beide Dokumente sind essenziell für eine umfassende Vorsorgeplanung.
In der Schweiz sind die Vorlagen der Ärzteverbindung FMH (Foederatio Medicorum Helveticorum) und des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) am weitesten verbreitet. Beide sind rechtlich anerkannt, unterscheiden sich aber in Details, die für Ihre Entscheidung relevant sein können. Die FMH betont beispielsweise, dass in ihrer ausführlichen Version der Wille detaillierter bekundet werden kann, insbesondere zur letzten Lebensphase. Die Wahl hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen bezüglich Detaillierungsgrad, Beratung und Hinterlegung ab.
Der folgende Vergleich zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden gängigsten Formularen, wie sie auch auf der offiziellen Plattform ch.ch dargestellt werden:
| Kriterium | FMH-Formular | SRK-Formular |
|---|---|---|
| Versionen | Kurz- und Ausführliche Version | Eine Standardversion |
| Kosten Download | Kostenlos | Kostenlos |
| Hinterlegung | Selbst organisieren | CHF 130 ohne Beratung |
| Beratung | Beim Hausarzt empfohlen | CHF 210 mit Beratung |
| 24/7 Abruf | Nein | Ja, via Notfallnummer auf Versichertenkarte |
| Aktualisierung | Alle 2 Jahre empfohlen | Erinnerung alle 2-3 Jahre bei Hinterlegung |
Unabhängig davon, welches Formular Sie wählen: Das Wichtigste ist das Gespräch mit der Person, die Sie als Vertretung einsetzen. Diese Person muss Ihre Werte und Wünsche genau kennen, um in Ihrem Sinne entscheiden zu können, wenn die Ärzte im Unklaren sind. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, dieses entscheidende Gespräch vorzubereiten.
Ihr Plan für das Gespräch mit der Vertrauensperson
- Lebensverlängernde Massnahmen: Besprechen Sie Ihre grundsätzliche Einstellung zu Massnahmen, die nur das Leben verlängern, ohne die Lebensqualität zu verbessern.
- Künstliche Ernährung/Beatmung: Klären Sie Ihre Haltung zur künstlichen Ernährung und Beatmung, insbesondere in aussichtslosen Situationen.
- Definition von Lebensqualität: Erklären Sie, was für Sie persönlich „Lebensqualität“ bedeutet und wann für Sie eine Grenze erreicht wäre.
- Spirituelle Überzeugungen: Erläutern Sie Ihre religiösen oder spirituellen Wünsche für die letzte Lebensphase.
- Dokumente übergeben: Händigen Sie Ihrer Vertrauensperson eine Kopie der Patientenverfügung und des Vorsorgeauftrags aus.
Eine Patientenverfügung entlastet nicht nur Sie selbst, sondern vor allem Ihre Angehörigen, die in einer emotional extrem belastenden Situation schwierige Entscheidungen treffen müssen. Sie gibt allen Beteiligten Klarheit und Sicherheit.
Das Wichtigste in Kürze
- Formvorschriften sind absolut: Ein eigenhändiger Vorsorgeauftrag muss zu 100% von Hand geschrieben sein, sonst ist er ungültig. Die notarielle Beurkundung bietet hier die einzige garantierte Rechtssicherheit.
- Die KESB prüft rigoros: Die Behörde validiert nicht nur das Dokument, sondern auch die Eignung der beauftragten Person. Mangelnde Eignung führt zur Einsetzung eines Beistandes.
- Vorsorgeauftrag ≠ Patientenverfügung: Diese Dokumente ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht. Der Vorsorgeauftrag regelt Finanzen und Rechtliches, die Patientenverfügung ausschliesslich medizinische Massnahmen.
Eigenhändig oder beurkundet: Wann ist der Vorsorgeauftrag ungültig?
Wir kehren zum Ausgangspunkt zurück, denn hier entscheidet sich alles: die Gültigkeit Ihres Dokuments. Wie bereits dargelegt, sind die Formvorschriften unerbittlich. Doch die formale Korrektheit ist nur die erste Hürde. Die zweite, oft unterschätzte, ist die inhaltliche Klarheit. Unklare oder widersprüchliche Formulierungen können dazu führen, dass die KESB den Vorsorgeauftrag zwar als gültig anerkennt, aber dennoch ergänzende Massnahmen anordnen muss, weil der Wille der Person nicht eindeutig eruierbar ist.
Hier liegt der entscheidende Mehrwert der notariellen Beurkundung. Der Notar agiert als Ihr juristischer Sparringpartner. Er übersetzt Ihren Willen in eine unmissverständliche Rechtssprache. Er stellt sicher, dass die übertragenen Aufgaben präzise umschrieben sind und keine Interpretationsspielräume lassen. Wie es das Merkblatt der KESB Thurgau treffend zusammenfasst:
Ein Vorsorgeauftrag muss entweder handschriftlich abzufassen und zu unterzeichnen oder öffentlich beurkunden zu lassen. Die Aufgaben, die der beauftragten Person übertragen werden sollen, müssen klar umschrieben sein.
– KESB Thurgau, Merkblatt Vorsorgeauftrag
Der Notar prüft zudem Ihre Urteilsfähigkeit im Moment der Errichtung und hält dies in der öffentlichen Urkunde fest. Dies schützt den Vorsorgeauftrag vor einer späteren Anfechtung mit dem Argument, Sie seien bei der Erstellung bereits nicht mehr urteilsfähig gewesen. Dieser Nachweis ist bei einem eigenhändigen Dokument nur schwer zu erbringen. Die öffentliche Urkunde ist ein Bollwerk gegen Zweifel und sichert die Durchsetzung Ihres Willens.
Zögern Sie nicht. Ihre Selbstbestimmung ist Ihr höchstes Gut. Sichern Sie diese durch einen rechtssicheren Vorsorgeauftrag und vereinbaren Sie eine Beratung bei einem Notar Ihres Vertrauens, um alle Eventualitäten auszuschliessen und Ihre Zukunft nach Ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten.