Veröffentlicht am April 17, 2024

Die Wirksamkeit Ihrer Patientenverfügung hängt nicht vom Formular ab, sondern von der Klarheit, mit der Ihre Wünsche in medizinische Anweisungen übersetzt werden.

  • Präzise Formulierungen sind entscheidender als allgemeine Wünsche wie „keine Maschinen“.
  • Das Gespräch mit Ihrem Arzt ist der wichtigste Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Wille verstanden und umsetzbar ist.
  • Die Wahl der Vertrauensperson sollte deren emotionale Belastbarkeit ebenso berücksichtigen wie das Vertrauensverhältnis.

Empfehlung: Nutzen Sie das Dokument als Ausgangspunkt für ein tiefgreifendes Gespräch mit Ihrem Arzt und Ihren Nächsten, um sicherzustellen, dass Ihre Werte im Ernstfall respektiert werden.

Der Gedanke, eines Tages nicht mehr selbst über die eigene medizinische Behandlung entscheiden zu können, ist für viele Menschen beunruhigend. In der Schweiz bieten Organisationen wie die Ärzteverbindung FMH und das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) Formulare für Patientenverfügungen an, um diese Selbstbestimmung zu wahren. Die Frage „Welches Formular ist besser?“ beschäftigt viele und führt oft zu einer Konzentration auf formale Details. Aus meiner Erfahrung als Palliativmediziner kann ich Ihnen sagen: Diese Frage ist zweitrangig.

Die wahre Herausforderung und der Schlüssel zu einer wirksamen Verfügung liegen nicht im Ankreuzen von Kästchen auf einem standardisierten Dokument. Sie liegen in der tiefgreifenden Auseinandersetzung mit den eigenen Werten und der mutigen „Übersetzungsarbeit“, diese Werte in klare, unmissverständliche Anweisungen für ein medizinisches Team zu verwandeln. Eine Patientenverfügung ist kein statisches Formular, das man einmal ausfüllt und ablegt. Sie ist der Beginn eines wichtigen Dialogs – mit sich selbst, mit den Menschen, die man liebt, und ganz entscheidend mit dem Arzt, der im Ernstfall handeln muss.

Dieser Leitfaden geht daher bewusst einen Schritt weiter. Statt einer reinen Gegenüberstellung von FMH und SRK, beleuchten wir die kritischen Fragen, die Sie sich stellen müssen, damit Ihr Wille nicht nur ein Stück Papier bleibt, sondern zu einer respektierten Handlungsanweisung im Notfall wird. Wir werden sehen, warum Präzision Leben und Leiden definieren kann, wie man die richtige Vertrauensperson findet und warum ein regelmässiger Dialog wichtiger ist als die Tinte auf dem Dokument.

Dieser Artikel führt Sie durch die entscheidenden Überlegungen, die Ihre Patientenverfügung von einem juristischen Dokument in ein wirksames Instrument Ihrer medizinischen Selbstbestimmung verwandeln. Der folgende Sommaire gibt Ihnen einen Überblick über die behandelten Kernthemen.

Warum sollten Sie die Verfügung unbedingt mit Ihrem Arzt besprechen?

Eine Patientenverfügung ist mehr als eine persönliche Willenserklärung; sie ist eine medizinische Anweisung für den Ernstfall. Doch was für Sie emotional klar erscheint, kann medizinisch mehrdeutig sein. Das Gespräch mit Ihrem Hausarzt ist die entscheidende Brücke zwischen Ihren Werten und der medizinischen Praxis. Es ist der Moment der „Übersetzungsarbeit“, in dem Ihre Wünsche in eine für das Behandlungsteam verständliche Sprache gebracht werden. Ihr Arzt kann Ihnen die konkreten Konsequenzen Ihrer Entscheidungen erklären. Was bedeutet „keine lebensverlängernden Massnahmen“ im Falle eines Schlaganfalls im Vergleich zu einer fortgeschrittenen Krebserkrankung? Diese Nuancen sind entscheidend.

Darüber hinaus hat das Gespräch eine wichtige rechtliche Schutzfunktion. Zum einen bestätigt der Arzt Ihre Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung, was spätere Anfechtungen, beispielsweise durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), erheblich erschwert. Zum anderen unterstreicht es die gesetzliche Verpflichtung für Mediziner: Gemäss Art. 372 ZGB muss der Arzt bei urteilsunfähigen Patienten prüfen, ob eine Patientenverfügung vorliegt. Ein vorab geführtes Gespräch stellt sicher, dass Ihr Wille nicht nur existiert, sondern auch verstanden und im ärztlichen Denken verankert ist.

Für eine effektive Vorbereitung dieses wichtigen Gesprächs empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Separater Termin: Vereinbaren Sie einen eigenen Beratungstermin, der ausschliesslich der Besprechung Ihrer Patientenverfügung gewidmet ist. Dies stellt sicher, dass genügend Zeit und Ruhe für dieses sensible Thema vorhanden ist.
  • Konsequenzen erfragen: Bitten Sie Ihren Arzt, Ihnen die medizinischen Folgen jeder Option (z.B. Lebensverlängerung vs. Leidenslinderung) für verschiedene Szenarien konkret zu erklären.
  • Urteilsfähigkeit bestätigen lassen: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Besprechung. Dieser Vermerk in Ihrer Akte ist ein starker Schutz vor späteren Zweifeln.

Letztlich verwandelt dieses Gespräch ein abstraktes Dokument in einen lebendigen, vom Arzt mitgetragenen Behandlungsplan.

Reicht „keine Maschinen“ oder müssen Sie genauer werden?

Die Formulierung „Ich will nicht an Maschinen hängen“ ist eine der häufigsten Aussagen in Patientengesprächen. Sie ist emotional verständlich, aber medizinisch gefährlich unpräzise. Welche Maschinen sind gemeint? Eine künstliche Beatmung nach einer Lungenentzündung, von der Sie sich erholen könnten? Eine Dialyse, die Ihre Nierenfunktion überbrückt? Oder die dauerhafte künstliche Ernährung im Wachkoma? Die Antwort auf die Frage nach der Präzision ist ein klares Ja. Je genauer, desto besser, denn im Notfall gibt es keine Zeit für Interpretationen.

Hier zeigt sich ein wesentlicher Unterschied zwischen den Vorlagen. Das FMH-Formular ist medizinisch detaillierter, während das SRK-Formular modularer und allgemeiner gehalten ist. Der tragische Fall des Künstlers Rolf Knie verdeutlicht das Problem: Nach einer Herzoperation fiel der 80-jährige Künstler ins Koma. Das Herzgewebe war nicht mehr intakt, es gab Hirnschäden während der OP. Überall Schläuche und Maschinen – genau die Situation, in der präzise Anweisungen über ‚lebenserhaltende Massnahmen‘ entscheidend gewesen wären. Ohne präzise Vorgaben lastet die gesamte Bürde der Interpretation auf den Angehörigen und dem Ärzteteam in einer ohnehin schon belastenden Situation.

Vergleich zwischen verschiedenen medizinischen Behandlungsoptionen

Die Entscheidung zwischen den Formularen hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die folgende Tabelle bietet eine Orientierungshilfe:

FMH vs. SRK Formulare – Detaillierungsgrad im Vergleich
Aspekt FMH Formular SRK Formular
Umfang Kurz- und ausführliche Version verfügbar Modulsystem mit Grundmodul + Zusatzmodule
Medizinische Details 3 Situationen mit präzisen Behandlungsoptionen Allgemeine Formulierungen mit mehr Interpretationsspielraum
Geeignet für Personen mit bestehenden schweren Krankheiten Gesunde Personen mit grundlegenden Wünschen
Vertrauensperson Mehr Verantwortung beim Behandlungsteam Mehr Entscheidungsspielraum für Vertretungsperson

Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Wünsche für konkrete Szenarien zu durchdenken. Dies ist keine Belastung, sondern der grösste Dienst, den Sie Ihren Angehörigen und sich selbst erweisen können.

Warum ist eine 10 Jahre alte Verfügung im Notfall oft wertlos?

Stellen Sie sich vor, Sie haben vor einem Jahrzehnt Ihre Patientenverfügung verfasst. Seitdem hat sich vieles geändert: Ihre persönliche Lebenssituation, vielleicht Ihr Gesundheitszustand, aber auch die medizinischen Möglichkeiten. Eine Verfügung, die nicht Ihre aktuelle Lebensrealität und Ihre heutigen Werte widerspiegelt, kann im Ernstfall mehr Verwirrung stiften als Klarheit bringen. Das grösste Risiko einer veralteten Verfügung ist, dass sie von Ärzten und Angehörigen als nicht mehr repräsentativ für Ihren aktuellen Willen eingestuft wird. Im Zweifel neigt das medizinische System dazu, lebenserhaltend zu handeln – möglicherweise genau das, was Sie vermeiden wollten.

Die rechtliche Verbindlichkeit hat sich in der Schweiz ebenfalls weiterentwickelt. Seit 2013 sind Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag in der Schweiz verbindliche Dokumente, wie das neue Erwachsenenschutzrecht festlegt. Diese Verbindlichkeit setzt jedoch voraus, dass das Dokument den mutmasslichen Willen der Person zum Zeitpunkt der Urteilsunfähigkeit widerspiegelt. Eine 10 Jahre alte Verfügung ohne jegliche Aktualisierung wirft genau hier Zweifel auf. Hat sich Ihre Meinung zu bestimmten Behandlungen geändert? Würden Sie heute anders entscheiden?

Deshalb ist eine Patientenverfügung kein einmaliger Akt, sondern ein dynamisches Dokument. Sie sollte ein fester Bestandteil Ihrer persönlichen Vorsorgeplanung sein. Pro Senectute Schweiz gibt hierzu eine klare Empfehlung, die ich aus meiner ärztlichen Praxis nur unterstreichen kann:

Am besten überprüfen Sie die Patientenverfügung alle zwei Jahre, ändern sie bei Bedarf und unterschreiben sie erneut.

– Pro Senectute Schweiz, Ratgeber Patientenverfügung

Jede Aktualisierung, selbst wenn es nur eine erneute Unterschrift mit aktuellem Datum ist, bestätigt, dass Sie sich erneut mit dem Inhalt auseinandergesetzt haben und dieser weiterhin gültig ist.

Betrachten Sie Ihre Patientenverfügung als einen lebendigen Ausdruck Ihres Willens, der mit Ihnen und Ihrem Leben wächst und sich verändert.

Wen setzen Sie ein, wenn der Partner emotional zu belastet wäre?

Die Wahl der Vertretungsperson ist vielleicht die menschlichste und zugleich schwierigste Entscheidung bei der Erstellung einer Patientenverfügung. Oft fällt die Wahl reflexartig auf den Ehepartner oder die Kinder. Doch Vertrauen und Liebe allein sind nicht die einzigen Kriterien. Sie müssen sich eine entscheidende Frage stellen: Ist diese Person in der Lage, meinen Willen auch gegen den Widerstand von Ärzten oder anderen Familienmitgliedern durchzusetzen und die emotionale Belastungsgrenze einer solchen Entscheidung zu tragen?

Ein Partner, der emotional tief involviert ist, könnte im entscheidenden Moment zögern, einer Anweisung zum Abbruch einer Behandlung zuzustimmen, selbst wenn es Ihr ausdrücklicher Wunsch war. Es ist keine Frage der mangelnden Liebe, sondern eine zutiefst menschliche Reaktion. Deshalb ist es wichtig, eine Person zu wählen, die nicht nur Ihr Vertrauen geniesst, sondern auch emotional stabil und durchsetzungsfähig ist. Manchmal kann das ein guter Freund, ein Geschwisterteil oder eine jüngere, pragmatischere Person sein.

Familie bespricht gemeinsam Vertretungsregelung für Patientenverfügung

Was passiert, wenn keine Vertretungsperson benannt ist oder diese handlungsunfähig ist? Ohne Vorhandensein einer Patientenverfügung sieht das Gesetz konkrete Vertretungsberechtigungen vor, bis hin zum Einschreiten der KESB. Ohne Patientenverfügung sind Angehörige gesetzlich in vorgegebener Reihenfolge ermächtigt zu entscheiden. Bei deren Fehlen kann ein amtlicher Vertreter eingesetzt werden, der den Patienten unter Umständen nicht persönlich kennt. Ein von der KESB eingesetzter Beistand kennt Ihre Werte nicht und wird im Zweifel immer für das Leben entscheiden. Um dies zu vermeiden, ist eine klare Vertretungsregelung unerlässlich.

Ihr Plan zur Vertretungsregelung

  1. Hauptvertretungsperson bestimmen: Wählen Sie eine emotional stabile Person Ihres Vertrauens, die Ihren Willen versteht und durchsetzen kann.
  2. Ersatzperson(en) benennen: Legen Sie mindestens eine, idealerweise zwei Ersatzpersonen fest, falls die Hauptperson ausfällt oder überfordert ist.
  3. Alle informieren: Führen Sie ein offenes Gespräch mit Ihrem Hausarzt und allen benannten Vertretungspersonen, um Missverständnisse auszuräumen.
  4. Persönlichen Brief verfassen: Erklären Sie Ihre Beweggründe und Werte in einem separaten, formlosen Schreiben. Dies gibt Ihrer Vertretungsperson moralische Rückendeckung.

Diese Kaskade an Vertretern ist Ihr Sicherheitsnetz, das sicherstellt, dass immer jemand für Sie sprechen kann, der Sie und Ihre Wünsche wirklich kennt.

Wie bekommen Sie den Hinweis auf die Verfügung auf Ihre Krankenkassenkarte?

Die beste und präziseste Patientenverfügung ist nutzlos, wenn sie im Notfall nicht gefunden wird. Die Frage der Hinterlegung und Auffindbarkeit ist daher von zentraler Bedeutung. Eine der effektivsten Methoden in der Schweiz ist der Eintrag des Hinweises auf der persönlichen Krankenkassenkarte. Dies ist eine simple, aber extrem wirksame Massnahme, denn die Karte ist eines der ersten Dokumente, die im Spital oder von Rettungsdiensten geprüft werden.

Seit die gesetzliche Regelung dies ermöglicht, kann der Aufbewahrungsort der Patientenverfügung auf dem Chip der Versichertenkarte vermerkt werden. Wichtig zu verstehen ist dabei: Es wird nicht die Verfügung selbst gespeichert, sondern lediglich der Hinweis auf ihre Existenz und wo sie zu finden ist (z.B. „beim Hausarzt Dr. Muster“, „im Elektronischen Patientendossier EPD“ oder „bei der Vertretungsperson Max Mustermann“). Diesen Eintrag können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Eine immer wichtigere Rolle spielt das Elektronische Patientendossier (EPD). Hier können Sie Ihre Patientenverfügung direkt digital hinterlegen. Der grosse Vorteil: Berechtigte Gesundheitsfachpersonen wie Spitalärzte können schweizweit rund um die Uhr darauf zugreifen. Der Hinweis auf Ihrer Krankenkassenkarte kann dann direkt auf Ihr EPD verweisen. Dies ist die modernste und sicherste Methode, um die Verfügbarkeit im Ernstfall zu gewährleisten.

Für alle, die eine einfache, nicht-digitale Lösung bevorzugen, gibt es eine bewährte Alternative: eine kleine, laminierte Karte im Portemonnaie. Darauf sollten die wichtigsten Informationen stehen: „Ich habe eine Patientenverfügung. Hinterlegungsort: [z.B. EPD / SRK / Hausarzt]. Kontaktperson im Notfall: [Name der Vertretungsperson, Telefonnummer]“. Diese Karte dient als sofort sichtbarer Wegweiser zu Ihrem Willen.

Ob digital per EPD oder analog per Karte im Portemonnaie – entscheidend ist, dass der Weg zu Ihrer Verfügung im Notfall kurz und unmissverständlich ist.

Der Vorsorgeauftrag in der Schweiz: Warum Sie ihn vor dem 70. Geburtstag brauchen

Während die Patientenverfügung Ihre medizinischen Wünsche regelt, gibt es einen weiteren, ebenso wichtigen Baustein der persönlichen Vorsorge: den Vorsorgeauftrag. Oft werden diese beiden Dokumente verwechselt, doch sie decken unterschiedliche Lebensbereiche ab. Der Vorsorgeauftrag ermächtigt eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, Sie in administrativen und finanziellen Angelegenheiten zu vertreten, falls Sie urteilsunfähig werden. Dies umfasst die Verwaltung Ihres Vermögens, die Erledigung von Zahlungen oder die Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen.

Ohne einen gültigen Vorsorgeauftrag greift das Erwachsenenschutzrecht. Wie das Erwachsenenschutzrecht vorsieht, entscheidet die KESB über die Einsetzung eines Beistands, wenn eine Person urteilsunfähig wird und keine Vorsorgeregelung getroffen hat. Selbst Ehepartner haben nicht automatisch ein umfassendes Vertretungsrecht für alle Rechtsgeschäfte. Ein amtlicher Beistand kann teuer sein und kennt Ihre persönlichen finanziellen Gewohnheiten und Wünsche nicht. Der Vorsorgeauftrag ist der einzige Weg, dies zu verhindern und die Kontrolle in den Händen der von Ihnen gewählten Personen zu belassen.

Warum aber die Empfehlung, diesen vor dem 70. Geburtstag zu erstellen? Der Grund ist eine reine Vorsichtsmassnahme, die auf medizinischen Realitäten beruht. Wie das Schweizerische Rote Kreuz erklärt, steigt mit dem Alter das Risiko für Krankheiten, die die Urteilsfähigkeit beeinträchtigen können.

Die Empfehlung ‚vor 70‘ basiert auf dem steigenden Risiko von Krankheiten (z.B. Demenz), welche die für einen gültigen Vorsorgeauftrag zwingend notwendige Urteilsfähigkeit beeinträchtigen können

– Schweizerisches Rotes Kreuz, Ratgeber Vorsorgeauftrag

Ein Vorsorgeauftrag ist nur gültig, wenn er in einem Zustand voller Urteilsfähigkeit erstellt und handschriftlich verfasst oder öffentlich beurkundet wurde. Nach einer Demenz-Diagnose kann es bereits zu spät sein. Die Erstellung in jüngeren, gesunden Jahren ist daher ein Akt der Weitsicht.

Das Zusammenspiel von Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag bildet das Fundament Ihrer Selbstbestimmung. Es ist zentral zu verstehen, warum der Vorsorgeauftrag eine so wichtige Ergänzung darstellt.

Indem Sie beide Dokumente rechtzeitig erstellen, stellen Sie sicher, dass sowohl Ihre medizinischen Wünsche als auch Ihre alltäglichen Angelegenheiten nach Ihrem Willen geregelt werden.

Wie nutzen Sie Ihre Schweizer Krankenkasse optimal für die Gesundheitsvorsorge?

Ihre Krankenkasse in der Schweiz ist mehr als nur ein Kostenträger im Krankheitsfall; sie kann ein aktiver Partner in Ihrer Gesundheits- und Vorsorgeplanung sein. Viele Versicherte sind sich nicht bewusst, welche Dienstleistungen und Unterstützungsangebote über die reine Leistungsabrechnung hinausgehen. Gerade im Kontext der Patientenverfügung und der allgemeinen Vorsorge gibt es wertvolle Ressourcen, die Sie nutzen können.

Einige Krankenkassen bieten in ihren Zusatzversicherungen Deckung für Beratungsleistungen an. Dies kann beispielsweise die Kosten für das ausführliche Beratungsgespräch bei Ihrem Hausarzt zur Erstellung der Patientenverfügung umfassen. Es lohnt sich, die eigenen Versicherungsbedingungen genau zu prüfen oder direkt bei der Kasse nachzufragen. Grosse Versicherer wie CSS, Helsana oder Swica stellen zudem auf ihren Webportalen oft geprüfte und qualitativ hochwertige Vorlagen für Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge zur Verfügung. Diese sind eine verlässliche Alternative zu allgemeinen Mustern aus dem Internet.

Ein weiterer Aspekt ist das Versicherungsmodell. Ein Hausarztmodell kann die langfristige Vorsorgeplanung erheblich erleichtern. Da der Hausarzt die zentrale Anlaufstelle ist, entsteht eine kontinuierliche Beziehung, die das Vertrauen und das Verständnis für Ihre persönliche Situation und Ihre Werte fördert. Dies ist die ideale Grundlage für die regelmässige Besprechung und Aktualisierung Ihrer Patientenverfügung. Zudem bieten professionelle Organisationen wie das SRK umfassende Dienstleistungen an, die über das Angebot der Kassen hinausgehen, wie der Hinterlegungsservice mit 24/7-Notfallnummer. Das SRK bietet einen professionellen Hinterlegungsservice: Ihr Dokument wird beim SRK hinterlegt und im Ernstfall rund um die Uhr (24/7) an das medizinische Personal übermittelt. Die Kosten betragen mit Beratung CHF 210.- oder ohne Beratung CHF 130.- (inkl. MwSt.). Inbegriffen sind Hinterlegung, Ausweis sowie dreimalige Erinnerung zur Aktualisierung.

Um die Angebote optimal zu nutzen, sollten Sie folgende Punkte prüfen:

  • Zusatzversicherungen prüfen: Klären Sie ab, ob Kosten für ärztliche Beratung zur Patientenverfügung übernommen werden.
  • Digitale Vorlagen nutzen: Suchen Sie auf dem Portal Ihrer Krankenkasse nach geprüften Vorlagen für Vorsorgedokumente.
  • Hausarztmodell erwägen: Ein fest zugeteilter Hausarzt stärkt die Vertrauensbasis für die langfristige Vorsorgeplanung.
  • EPD-Integration prüfen: Informieren Sie sich, wie Ihre Krankenkasse die Anbindung an das Elektronische Patientendossier unterstützt.

Ihre Krankenkasse kann ein wertvoller Verbündeter sein. Es lohnt sich, aktiv zu recherchieren und nachzufragen, wie Sie diese Partnerschaft für Ihre Vorsorge optimal gestalten können.

Durch eine proaktive Nutzung dieser Ressourcen können Sie nicht nur Kosten sparen, sondern auch die Qualität und Sicherheit Ihrer Vorsorgeplanung deutlich erhöhen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wirksamkeit Ihrer Patientenverfügung hängt von der Präzision Ihrer Anweisungen und dem Dialog mit Ihrem Arzt ab, nicht vom gewählten Formular.
  • Ein regelmässiges Update (mindestens alle zwei Jahre) ist unerlässlich, damit das Dokument Ihre aktuelle Lebenssituation und Ihre Werte widerspiegelt.
  • Die Wahl der Vertretungsperson muss deren emotionale Stabilität und Durchsetzungsfähigkeit genauso berücksichtigen wie das Vertrauensverhältnis.

Ihr Wille als gelebter Prozess: Mehr als nur ein Dokument

Wir haben gesehen, dass die Frage „FMH oder SRK?“ der Anfang, aber nicht das Ende der Auseinandersetzung ist. Eine wirksame Patientenverfügung ist das Ergebnis eines Prozesses: der Selbstreflexion, des präzisen Formulierens, der klugen Auswahl von Vertretern und vor allem des offenen Dialogs. Sie haben gelernt, wie entscheidend die „Übersetzungsarbeit“ im Gespräch mit Ihrem Arzt ist, um sicherzustellen, dass Ihre Werte in konkrete medizinische Handlungen münden. Sie verstehen nun, warum eine veraltete Verfügung ihre Gültigkeit verlieren kann und wie wichtig es ist, ein Sicherheitsnetz aus Vertretungspersonen zu knüpfen, die Ihre Wünsche nicht nur kennen, sondern auch emotional tragen können.

Die Kombination aus einer detaillierten Patientenverfügung, einem umfassenden Vorsorgeauftrag und der smarten Nutzung der Möglichkeiten Ihrer Krankenkasse schafft ein robustes Fundament für Ihre Selbstbestimmung. Es geht darum, die Kontrolle zu behalten, auch wenn Sie selbst nicht mehr sprechen können. Es geht darum, Ihren Liebsten die unermessliche Last schwerer Entscheidungen abzunehmen und ihnen die Gewissheit zu geben, in Ihrem Sinne zu handeln. Dieser Prozess mag anspruchsvoll erscheinen, aber er ist einer der grössten Akte der Liebe und Fürsorge, den Sie sich und Ihrer Familie schenken können.

Am Ende ist Ihre Patientenverfügung nicht nur ein juristisches Dokument. Sie ist das schriftliche Zeugnis Ihres Willens, Ihrer Werte und Ihrer Würde. Sie ist ein lebendiger Prozess, der regelmässige Aufmerksamkeit erfordert, um seine Kraft zu behalten.

Zögern Sie nicht, diesen wichtigen Dialog zu beginnen. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Hausarzt, um Ihre Vorsorgeplanung konkret anzugehen und sicherzustellen, dass Ihr Wille im entscheidenden Moment Gehör findet und respektiert wird.

Fragen und Antworten zur Patientenverfügung

Was wird auf der Krankenkassenkarte gespeichert?

Nur der Hinweis auf die Existenz und den Hinterlegungsort der Verfügung, nicht die Verfügung selbst. Dies stellt sicher, dass medizinisches Personal im Notfall weiss, wo es nachschauen muss, während der Inhalt vertraulich bleibt.

Wie funktioniert das Elektronische Patientendossier (EPD)?

Im EPD können Sie Ihre Patientenverfügung digital hinterlegen. Berechtigte Gesundheitsfachpersonen können schweizweit 24/7 darauf zugreifen. Dies ist die sicherste Methode, um die Verfügbarkeit im Ernstfall zu gewährleisten.

Was ist die Low-Tech Alternative?

Eine laminierte Karte im Portemonnaie mit Text wie: ‚Ich habe eine Patientenverfügung. Hinterlegungsort: [EPD/Hausarzt]. Kontaktperson: [Name, Tel.]‘. Diese einfache Methode ist oft sehr effektiv, da das Portemonnaie zu den ersten Dingen gehört, die im Notfall durchsucht werden.

Geschrieben von Monika Weber, Diplomierte Pflegefachfrau HF mit Schwerpunkt Gerontologie und Spitex-Erfahrung. Expertin für häusliche Betreuung, Gesundheitsvorsorge und Pflegeorganisation.