
Ein Einkauf in die Pensionskasse kurz vor der Rente ist keine pauschale Steuerersparnis, sondern ein Manöver, das präzise Planung erfordert, um nicht zur Steuerfalle zu werden.
- Die strikte 3-Jahres-Sperrfrist für den Kapitalbezug nach einem Einkauf hat eine wichtige Ausnahme: Einkäufe zur Schliessung einer Scheidungslücke sind davon ausgenommen.
- Die Entscheidung zwischen Rente und Kapital hängt massgeblich von der individuellen Lebenserwartung und den Regelungen zur Begünstigung im Todesfall ab, die oft übersehen werden.
Empfehlung: Prüfen Sie nicht nur die potenziellen Steuerersparnisse, sondern analysieren Sie Ihr Pensionskassen-Reglement im Detail, insbesondere die Klauseln zu Umwandlungssatz, Todesfallleistungen und Begünstigtenordnung.
Für gutverdienende Angestellte in der Schweiz scheint der Einkauf in die Pensionskasse kurz vor der Pensionierung das ultimative Instrument zur Steueroptimierung zu sein. Die Idee ist verlockend: Mit einer Einzahlung das steuerbare Einkommen senken, die Altersvorsorge aufbessern und sich später das Kapital steuerprivilegiert auszahlen lassen. Viele Finanzratgeber preisen diese Strategie als Königsweg an und betonen die Notwendigkeit, die dreijährige Sperrfrist vor einem Kapitalbezug zu beachten. Doch diese oberflächliche Betrachtung übersieht entscheidende Details und Risiken.
Die Realität der Vorsorgelandschaft ist komplexer. Sinkende Umwandlungssätze, unvorhergesehene Lebensereignisse wie eine Scheidung oder ein früher Tod können die finanzielle Planung massiv beeinträchtigen. Die wahre Kunst der Vorsorgeplanung liegt nicht im Einkauf selbst, sondern im Verständnis der zahlreichen Wechselwirkungen und steuerlichen Fallstricke. Was passiert wirklich mit dem Geld, wenn sich die Lebensumstände ändern? Ist das eingezahlte Kapital im Todesfall für die Liebsten verfügbar oder verbleibt es bei der Pensionskasse? Diese Fragen sind entscheidend, um aus einem potenziellen Steuergeschenk keine teure Fehlkalkulation zu machen.
Dieser Artikel geht deshalb über die Standardempfehlungen hinaus. Wir beleuchten die kritischen Szenarien, die in der allgemeinen Diskussion oft zu kurz kommen. Von den Auswirkungen einer Scheidung auf Ihr Pensionskassenguthaben über die strategische Wahl zwischen Rente und Kapital bis hin zur intelligenten Nutzung von 1e-Plänen und der Säule 3a nach dem ordentlichen Rentenalter. Ziel ist es, Ihnen die Werkzeuge für eine fundierte, strategische Entscheidung an die Hand zu geben, die weit über eine simple Steuerrechnung hinausgeht.
Dieser Leitfaden führt Sie durch die entscheidenden Aspekte der strategischen Vorsorgeplanung. Erfahren Sie, wie Sie die Komplexität der zweiten und dritten Säule zu Ihrem Vorteil nutzen und fundierte Entscheidungen für eine finanziell abgesicherte Zukunft treffen.
Inhalt: Der Pensionskassen-Einkauf strategisch navigiert
- Warum sinken die Renten und was bedeutet ein Satz von 5% für Ihr Kapital?
- Was passiert mit dem PK-Guthaben, wenn Sie sich mit 60 scheiden lassen?
- Wie legen Sie Ihr PK-Geld an, wenn Sie es nicht als Rente beziehen?
- Wer bekommt Ihr Pensionskassengeld, wenn Sie kurz nach der Pensionierung sterben?
- 1e-Pläne: Wann lohnt es sich, bei der Pensionskasse mehr Risiko einzugehen?
- Rente oder Kapital: Welche Option lohnt sich bei einer Lebenserwartung von 85 Jahren?
- Wie erstellen Sie ein realistisches Budget für die Zeit nach der Pensionierung?
- Säule 3a nach 65: Warum lohnt sich das Weiterarbeiten für die Steuerersparnis?
Warum sinken die Renten und was bedeutet ein Satz von 5% für Ihr Kapital?
Ein zentraler Faktor, der die Attraktivität der Rente aus der Pensionskasse direkt beeinflusst, ist der Umwandlungssatz. Er bestimmt, wie viel Jahresrente Sie pro CHF 100’000 an angespartem Altersguthaben erhalten. Während der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumwandlungssatz für den obligatorischen Teil des Guthabens (bis zu einem Lohn von CHF 88’200) bei 6.8% liegt, wenden die Pensionskassen für den überobligatorischen Teil – und damit für den Grossteil des Kapitals von Besserverdienenden – deutlich tiefere Sätze an. Die Gründe dafür sind die gestiegene Lebenserwartung und die tiefen Zinsen am Kapitalmarkt.
Aktuelle Daten zeigen, dass die Realität weit vom gesetzlichen Minimum entfernt ist. So liegt der Median der Umwandlungssätze bei überobligatorisch Versicherten bei 5,3%, Tendenz weiter sinkend. Ein Satz von 5% bedeutet konkret, dass Sie für ein Altersguthaben von CHF 500’000 eine Jahresrente von CHF 25’000 erhalten. Bei einem Satz von 6.8% wären es noch CHF 34’000 gewesen – eine Differenz, die die Budgetplanung im Alter massgeblich beeinflusst.
Die folgende Tabelle verdeutlicht den direkten Einfluss des Umwandlungssatzes auf Ihre zukünftige Rente und macht die Dringlichkeit einer strategischen Auseinandersetzung mit der Wahl zwischen Rente und Kapitalbezug offensichtlich.
| Altersguthaben | Umwandlungssatz 6.8% | Umwandlungssatz 5.0% | Umwandlungssatz 4.5% |
|---|---|---|---|
| CHF 100’000 | CHF 6’800/Jahr | CHF 5’000/Jahr | CHF 4’500/Jahr |
| CHF 500’000 | CHF 34’000/Jahr | CHF 25’000/Jahr | CHF 22’500/Jahr |
Diese Entwicklung zwingt Versicherte dazu, die Option des Kapitalbezugs genauer zu prüfen. Ein grosser Kapitaleinkauf kurz vor der Rente mit dem Ziel, eine hohe Rente zu sichern, kann durch einen sinkenden Umwandlungssatz schnell an Attraktivität verlieren. Es ist daher unerlässlich, die genauen Konditionen der eigenen Pensionskasse zu kennen und in die persönliche Finanzplanung einzubeziehen.
Was passiert mit dem PK-Guthaben, wenn Sie sich mit 60 scheiden lassen?
Eine Scheidung im fortgeschrittenen Alter ist nicht nur emotional, sondern auch finanziell eine Zäsur. Einer der komplexesten Aspekte ist die Teilung der während der Ehe angesparten Pensionskassenguthaben. Grundsätzlich wird das in der Ehezeit erwirtschaftete Altersguthaben beider Ehepartner hälftig geteilt. Dies führt oft dazu, dass der Gatte mit dem höheren Einkommen und dem grösseren PK-Guthaben einen Teil an den anderen abtreten muss. Diese Übertragung schafft eine Vorsorgelücke, die durch einen Einkauf wieder geschlossen werden kann.

Hier kommt eine entscheidende steuerliche Besonderheit ins Spiel, die oft übersehen wird. Normalerweise unterliegt ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse einer dreijährigen Sperrfrist, wenn zuvor Einkäufe getätigt wurden. Wird diese Frist nicht eingehalten, stuft die Steuerbehörde den Vorgang als Steuerumgehung ein. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme, wie Experten für Steuerrecht betonen.
Diese Ausnahme ist für die strategische Planung essenziell. Wie die VISCHER Rechtsberatung in einer Analyse hervorhebt, gilt die Sperrfrist für bestimmte Einkäufe nicht:
Von der dreijährigen Sperrfrist gibt es eine Ausnahme: Einkäufe, die aufgrund einer Scheidung entstehen, sind von der Sperrfrist ausgenommen. Da solche Einzahlungen primär zur Schliessung einer durch die Scheidung entstandenen Lücke getätigt werden, dürfen diese Gelder bereits kurze Zeit später ohne steuerliche Nachteile bezogen werden.
– VISCHER Rechtsberatung, Analyse zur Steuerumgehung bei PK-Einkäufen
Dieser steuerliche Fallstrick – oder vielmehr die Ausnahme davon – zeigt, wie wichtig eine detaillierte Kenntnis der gesetzlichen Regelungen ist. Ein Einkauf zur Schliessung einer Scheidungslücke kann also auch dann sinnvoll sein, wenn eine Frühpensionierung mit Kapitalbezug kurz bevorsteht. Ein Bundesgerichtsentscheid hat diese Praxis bestätigt, bei der ein Mann Jahre nach seiner Scheidung einen Einkauf tätigte, um die damals entstandene Lücke zu füllen, und kurz darauf die Frühpensionierung anstrebte. Die Kenntnis solcher spezifischen Regelungen ist der Schlüssel zur echten Steueroptimierung.
Wie legen Sie Ihr PK-Geld an, wenn Sie es nicht als Rente beziehen?
Die Entscheidung für den Kapitalbezug statt der lebenslangen Rente verlagert die Verantwortung für das Vermögen vollständig auf Sie. Dies eröffnet grosse Chancen, birgt aber auch erhebliche Risiken. Plötzlich sind Sie nicht mehr nur Rentner, sondern auch Ihr eigener Vermögensverwalter. Die zentrale Frage lautet: Wie kann das Kapital so angelegt werden, dass es bis ans Lebensende reicht, idealerweise noch wächst und gleichzeitig vor Inflation geschützt ist?
Eine universelle Antwort gibt es nicht, da die optimale Anlagestrategie von Ihrer Risikobereitschaft, Ihrem Zeithorizont und Ihren finanziellen Zielen abhängt. Grundsätzlich sollte das Kapital jedoch diversifiziert angelegt werden. Ein Mix aus verschiedenen Anlageklassen wie Aktien, Obligationen und Immobilien hat sich bewährt. Aktien bieten langfristig die höchsten Renditechancen, unterliegen aber auch den grössten Schwankungen. Obligationen sind stabiler, werfen aber geringere Erträge ab. Immobilien können für stabile Mieteinnahmen sorgen, sind aber illiquide.
Ein entscheidender Hebel zur Optimierung, der bereits vor dem Kapitalbezug beginnt, ist die Staffelung der Einkäufe und später auch der Auszahlungen. Durch die Verteilung der Einkäufe auf mehrere Jahre kann die Steuerprogression gebrochen werden, was zu einer erheblichen Steuerersparnis führt. Dieses Prinzip gilt auch für die Auszahlung von Vorsorgegeldern aus der Säule 3a. Wie Steuerexperten der ZKB bestätigen, kann die Steuerlast durch gestaffelte Auszahlungen über mehrere Jahre signifikant reduziert werden.
Nach dem Kapitalbezug ist eine disziplinierte Entnahmestrategie entscheidend. Eine gängige Faustregel besagt, dass jährlich nicht mehr als 4% des Kapitals entnommen werden sollten, um das Vermögen langfristig zu erhalten. Dies erfordert jedoch ein gut strukturiertes Portfolio und regelmässige Überprüfung. Die Zusammenarbeit mit einem professionellen Finanzberater kann hier sinnvoll sein, um eine Anlagestrategie zu definieren, die auf Ihre persönliche Situation und Ihre Risikotoleranz zugeschnitten ist und die langfristige finanzielle Sicherheit gewährleistet.
Wer bekommt Ihr Pensionskassengeld, wenn Sie kurz nach der Pensionierung sterben?
Diese Frage ist eine der unangenehmsten, aber auch wichtigsten in der Vorsorgeplanung. Insbesondere nach einem grossen Einkauf in die Pensionskasse geht es um erhebliche Summen. Die Antwort hängt entscheidend davon ab, ob Sie sich für die Rente oder den Kapitalbezug entschieden haben und wie die Begünstigtenordnung in Ihrem Pensionskassenreglement ausgestaltet ist.
Bei einem vollständigen Kapitalbezug ist die Situation klar: Das verbleibende Vermögen fällt in die Erbmasse und wird gemäss Testament oder gesetzlicher Erbfolge an Ihre Erben verteilt. Hier haben Sie die volle Kontrolle und Flexibilität. Das Geld, das Sie eingekauft haben, bleibt im Familienvermögen.
Wählen Sie hingegen den Rentenbezug, wird die Situation komplexer und birgt erhebliche finanzielle Fallstricke. Stirbt der Rentenbezüger kurz nach der Pensionierung, ist das restliche, noch nicht als Rente ausbezahlte Kapital in vielen Fällen für die Erben verloren. Es verbleibt bei der Pensionskasse und dient der Finanzierung der Renten der anderen Versicherten. Zwar gibt es Hinterlassenenleistungen wie die Ehegatten- oder Partnerrente, doch diese sind an strenge Bedingungen geknüpft. Ausserdem erhöht ein Einkauf oft nicht die Höhe der Hinterbliebenenrente, da diese meist als fester Prozentsatz des versicherten Lohnes berechnet wird.
Für Konkubinatspartner und andere nahestehende Personen ist die Situation noch prekärer. Viele Pensionskassen sehen für sie keine Leistungen vor, es sei denn, sie wurden zu Lebzeiten explizit und gemäss den Reglement-Vorgaben als Begünstigte gemeldet. Selbst dann sind die Leistungen oft geringer als für Ehepartner. Es ist daher unerlässlich, vor einem Einkauf das eigene Pensionskassenreglement genau zu studieren. Klären Sie ab, was im Todesfall mit dem einbezahlten Kapital geschieht und wer anspruchsberechtigt ist. In manchen Fällen kann der Abschluss einer zusätzlichen „Rückgewähr“ oder einer Rentengarantiezeit sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass das investierte Kapital im Todesfall nicht verloren geht.
1e-Pläne: Wann lohnt es sich, bei der Pensionskasse mehr Risiko einzugehen?
Für Angestellte mit einem hohen Einkommen bieten sogenannte 1e-Vorsorgepläne eine interessante strategische Option. Diese Pläne sind für Lohnanteile oberhalb von CHF 132’300 (Stand 2024) zugänglich und unterscheiden sich fundamental von der herkömmlichen Pensionskasse. Der entscheidende Unterschied: Sie als Versicherter können die Anlagestrategie für Ihr Altersguthaben selbst bestimmen.

Anstatt dass die Pensionskasse Ihr Geld zusammen mit dem aller anderen Versicherten in einem grossen Topf verwaltet, wird Ihr 1e-Guthaben individuell geführt. Sie können aus verschiedenen Strategien mit unterschiedlichen Aktienquoten wählen – von sehr konservativ bis sehr aggressiv. Dies ermöglicht potenziell höhere Renditen, birgt aber auch das volle Anlagerisiko. Ein Verlust wird nicht vom Kollektiv getragen, sondern schlägt direkt auf Ihr persönliches Guthaben durch. Ein 1e-Plan ist somit eine Form der individualisierten zweiten Säule.
Wann lohnt sich dieser Schritt? Ein 1e-Plan ist vor allem für erfahrene Anleger mit einer hohen Risikotoleranz und einem langen Anlagehorizont geeignet. Wer 10-15 Jahre vor der Pensionierung steht, kann von den höheren Renditechancen der Aktienmärkte profitieren und hat genügend Zeit, allfällige Krisen auszusitzen. Kurz vor der Pensionierung wird das Eingehen hoher Risiken jedoch gefährlich. Ein Börsencrash kann die über Jahre aufgebaute Vorsorge empfindlich schmälern. Daher ist eine umsichtige Planung, die eine schrittweise Reduzierung des Risikos vorsieht (sogenanntes „De-Risking“), unerlässlich. Bevor Sie sich für eine 1e-Lösung entscheiden, sollten Sie Ihre persönliche Situation und Risikofähigkeit genau prüfen.
Ihr Aktionsplan: Bin ich bereit für einen 1e-Plan?
- Risikoprofil definieren: Identifizieren Sie alle Anlagerisiken (Markt-, Zins-, Währungsrisiko) und definieren Sie Ihre persönliche Toleranz für jedes einzelne.
- Bestehendes Vermögen inventarisieren: Listen Sie alle Ihre Vermögenswerte ausserhalb der Pensionskasse auf (Säule 3a, freies Vermögen, Immobilien), um Ihren finanziellen „Sicherheitspuffer“ zu quantifizieren.
- Strategie mit Risikofähigkeit abgleichen: Vergleichen Sie die angebotenen 1e-Anlagestrategien mit Ihrem definierten Risikoprofil. Passt eine Strategie mit 75% Aktienanteil zu Ihrem Puffer und Ihrer Nervenstärke?
- Stresstest durchführen: Simulieren Sie einen Börsencrash von 20-30% zwei Jahre vor Ihrer geplanten Pensionierung. Berechnen Sie die konkrete Auswirkung in Franken auf Ihr 1e-Guthaben und beurteilen Sie, ob Sie dies finanziell und emotional verkraften können.
- De-Risking-Plan erstellen: Erarbeiten Sie einen verbindlichen Plan, wie und wann Sie den Aktienanteil systematisch reduzieren, z.B. ab Alter 60 in jährlichen 10%-Schritten.
Rente oder Kapital: Welche Option lohnt sich bei einer Lebenserwartung von 85 Jahren?
Die Entscheidung zwischen einer lebenslangen Rente und dem einmaligen Kapitalbezug ist wohl die folgenreichste am Ende des Erwerbslebens. Sie ist im Kern eine Wette auf die eigene Langlebigkeit. Die Rente sichert das Langlebigkeitsrisiko ab – egal wie alt Sie werden, die Pensionskasse zahlt. Der Kapitalbezug gibt Ihnen maximale Flexibilität und die Chance auf höhere Renditen, aber das Risiko, dass das Geld vor dem Lebensende aufgebraucht ist, liegt allein bei Ihnen.
Die gestiegene Lebenserwartung hat die Kalkulation fundamental verändert. Wie aktuelle Sterbetafeln für die Schweiz zeigen, leben 65-jährige Männer heute im Schnitt fast 5 Jahre länger als noch 1985. Gleichzeitig sinken die Umwandlungssätze, was die Rente unattraktiver macht. Rechnerisch lohnt sich die Rente oft erst ab einem sehr hohen Alter, manchmal erst ab 90 oder 95 Jahren. Wer also mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 85 Jahren rechnet, fährt rein mathematisch mit dem Kapitalbezug und einer klugen Anlagestrategie oft besser.
Doch die Entscheidung ist nicht nur eine mathematische. Psychologische Aspekte und die persönliche Lebenssituation spielen eine grosse Rolle. Die Sicherheit einer garantierten monatlichen Zahlung kann für viele Menschen von unschätzbarem Wert sein und zu einem ruhigeren Schlaf beitragen. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Kriterien zusammen:
| Kriterium | Rentenbezug | Kapitalbezug |
|---|---|---|
| Langlebigkeitsrisiko | Abgesichert – lebenslange Zahlung | Selbst zu tragen – Kapital kann aufgebraucht werden |
| Inflationsschutz | Meist keine Anpassung | Flexibel anlegbar |
| Vererbbarkeit | Nur Hinterlassenenrente | Vollständig vererbbar |
| Flexibilität | Keine – fixer Betrag | Hoch – freie Verfügung |
Eine beliebte und oft sinnvolle Lösung ist der Kompromiss: Ein Teil des Guthabens wird als Rente bezogen, um die fixen Lebenshaltungskosten zu decken. Der restliche Teil wird als Kapital bezogen, um flexibel zu bleiben und das Vermögen vererben zu können. Dies erfordert eine genaue Budgetierung der Fixkosten im Alter und eine klare Strategie für den Umgang mit dem Kapital. Letztendlich ist die Entscheidung eine zutiefst persönliche, die auf einer ehrlichen Einschätzung der eigenen Finanzen, Gesundheit und Risikobereitschaft beruhen muss.
Wie erstellen Sie ein realistisches Budget für die Zeit nach der Pensionierung?
Ein realistisches Budget ist das Fundament jeder soliden Ruhestandsplanung. Es geht darum, den schönen Träumen von Reisen und Hobbys ein solides finanzielles Gerüst zu geben. Viele unterschätzen die Kosten im Alter oder übersehen Posten, die während des Erwerbslebens vom Arbeitgeber mitgetragen wurden. Das Ziel ist es, eine verlässliche Schätzung Ihrer monatlichen Ausgaben zu erhalten, um eine allfällige Einkommenslücke präzise zu beziffern.
Beginnen Sie mit Ihren Fixkosten: Miete oder Hypothekarzinsen, Nebenkosten, Versicherungen und Steuern. Ein besonders wichtiger Punkt sind die Krankenkassenprämien. Nach der Pensionierung entfällt der Arbeitgeberanteil, und die vollen Kosten müssen selbst getragen werden. Berücksichtigen Sie auch Mobilitätskosten wie das Senioren-GA oder kantonale Motorfahrzeugsteuern. Listen Sie anschliessend Ihre variablen Kosten auf: Lebensmittel, Kleidung, Freizeitaktivitäten, Geschenke und Reisen. Seien Sie hier ehrlich zu sich selbst und planen Sie nicht zu knapp.
Ein entscheidender Faktor ist die Quantifizierung der Einkommenslücke. Stellen Sie Ihre erwarteten Einnahmen (AHV-Rente, Pensionskassenrente) Ihren budgetierten Ausgaben gegenüber. Die Differenz ist die Lücke, die durch Ihr Vermögen gedeckt werden muss. Um die Grösse des benötigten Kapitals greifbar zu machen: Wie eine Berechnung des Vermögenszentrums zeigt, benötigen Sie bei 2% Rendite knapp CHF 600’000 Vermögen, um eine monatliche Lücke von CHF 3’000 während 20 Jahren zu schliessen. Dieser Betrag verdeutlicht die Notwendigkeit einer frühzeitigen und präzisen Planung.
Vergessen Sie nicht, einen Puffer für Unvorhergesehenes einzuplanen. Experten empfehlen eine Reserve von 10-15% des Budgets für unerwartete Ausgaben wie medizinische Behandlungen, Reparaturen am Haus oder die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe. Ein solides Budget gibt Ihnen nicht nur Sicherheit, sondern auch die Freiheit, Ihren Ruhestand nach Ihren Wünschen zu gestalten.
Ihr Aktionsplan: Budget-Audit für den Ruhestand
- Einnahmen & Ausgaben auflisten: Erstellen Sie eine detaillierte Liste aller erwarteten Einnahmequellen (AHV, PK-Rente, Mieteinnahmen) und aller bekannten Ausgabenpunkte (Wohnen, Mobilität, Freizeit).
- Kostenpunkte inventarisieren: Sammeln Sie die exakten Beträge für alle Fixkosten. Holen Sie Offerten für die Krankenkassenprämie ohne Arbeitgeberanteil ein und berechnen Sie die Kosten für Ihr Senioren-GA oder Halbtax.
- Einkommenslücke berechnen: Stellen Sie die gesammelten Einnahmen und Ausgaben in einer Tabelle gegenüber. Der Saldo (positiv oder negativ) ist Ihre monatliche Einkommenslücke oder Ihr Überschuss.
- Ungeplante Kosten einkalkulieren: Fügen Sie Ihrem Budget eine Position „Unvorhergesehenes“ hinzu, die 10-15% Ihrer totalen monatlichen Ausgaben beträgt. Dies deckt das Risiko unerwarteter Kosten ab (z.B. Zahnarzt, Haushaltshilfe).
- Vermögensstrategie definieren: Multiplizieren Sie die monatliche Lücke mit 12 und dann mit der erwarteten Anzahl Jahre im Ruhestand, um den Kapitalbedarf zu ermitteln. Definieren Sie, wie Ihr Vermögen diese Lücke decken soll (z.B. durch Entnahmeplan).
Das Wichtigste in Kürze
- Die Entscheidung für Rente oder Kapital ist eine Abwägung zwischen garantierter Sicherheit (Rente) und Flexibilität mit Vererbbarkeit (Kapital), die stark von der individuellen Lebenserwartung und dem PK-Reglement abhängt.
- Der Pensionskasseneinkauf ist ein strategisches Werkzeug mit steuerlichen Fallstricken; Ausnahmen wie bei Scheidungen und die genaue Kenntnis der Begünstigtenordnung sind entscheidend für den Erfolg.
- Fortgeschrittene Strategien wie 1e-Pläne für hohe Einkommen oder das Weiterarbeiten nach 65 zur Nutzung der Säule 3a ermöglichen eine weitere Optimierung, erfordern aber hohe Risikobereitschaft und präzise Planung.
Säule 3a nach 65: Warum lohnt sich das Weiterarbeiten für die Steuerersparnis?
Das Erreichen des ordentlichen Rentenalters bedeutet heute nicht mehr zwingend das Ende der Erwerbstätigkeit. Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, reduziert weiterzuarbeiten – sei es aus Freude an der Tätigkeit oder aus finanziellen Gründen. Dieses „Weiterarbeiten nach 65“ eröffnet eine oft übersehene, aber äusserst lukrative Nische zur Steueroptimierung: die fortgesetzte Einzahlung in die Säule 3a.
Wer nach dem Erreichen des AHV-Referenzalters weiterhin ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, darf bis maximal zum 70. Lebensjahr weiterhin in die Säule 3a einzahlen. Jede Einzahlung kann vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dies ist besonders attraktiv, da in dieser Lebensphase oft bereits Pensionskassengelder oder andere Renten fliessen, welche das steuerbare Einkommen erhöhen. Die 3a-Einzahlung wirkt hier wie ein direkter Gegenposten und senkt die Steuerlast erheblich.
Eine besonders clevere Strategie ist die Kombination verschiedener Vorsorgeinstrumente. Sie ermöglicht eine maximale steuerliche Optimierung über die Pensionierungsgrenze hinaus. Betrachten wir ein praxisnahes Beispiel:
Kombinationsstrategie: PK-Einkauf mit 64 und 3a-Einzahlungen bis 70
Ein 64-jähriger Unternehmer steht kurz vor der Pensionierung. Er tätigt einen letzten grossen Einkauf von CHF 100’000 in seine Pensionskasse, um sein steuerbares Einkommen im letzten vollen Erwerbsjahr massiv zu senken. Nach seiner ordentlichen Pensionierung mit 65 arbeitet er in einem reduzierten Pensum weiter. Sein Einkommen erlaubt es ihm, bis zu seinem 70. Geburtstag jährlich den Maximalbetrag in die Säule 3a einzuzahlen. Da er über mehrere 3a-Konten verfügt, kann er diese zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr gestaffelt beziehen. Dadurch bricht er die Steuerprogression bei der Auszahlung der Vorsorgegelder optimal und erzielt über die gesamte Periode eine signifikante Steuerersparnis.
Dieses Beispiel zeigt, dass die Vorsorgeplanung nicht mit 65 endet. Durch die geschickte Nutzung der gesetzlichen Möglichkeiten kann die Steuerlast auch im „dritten Lebensabschnitt“ aktiv gesteuert werden. Das Weiterarbeiten wird so nicht nur zu einer Quelle für zusätzliches Einkommen, sondern auch zu einem leistungsstarken Hebel für die finanzielle Optimierung.
Fragen und Antworten zum Pensionskasseneinkauf
Wer hat Anspruch auf mein PK-Guthaben im Todesfall?
Ehepartner und bei manchen Pensionskassen unter bestimmten Voraussetzungen auch Lebenspartner haben Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Oft erhöht sich ihre Rente aber trotz dem Einkauf nicht, weil die Rente einem fixen Prozentsatz des versicherten Lohnes entspricht.
Was passiert ohne berechtigte Hinterbliebene?
Hinterlassen Sie niemanden, der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat, bleibt das gesamte Altersguthaben unter Umständen bei der Pensionskasse.
Sollte ich vor einem Einkauf die Todesfallleistungen prüfen?
Ja, unbedingt. Klären Sie ab, was mit dem freiwillig einbezahlten Betrag geschieht, wenn Sie sterben, um sicherzustellen, dass das Kapital nicht verloren geht.