
Zusammenfassend:
- Fordern Sie finanzielle Unterstützung wie Hilflosenentschädigung und Betreuungsgutschriften an – es ist Ihr Recht.
- Organisieren Sie strategische Pausen durch Entlastungsdienste, um nicht auszubrennen. Dies ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit.
- Nutzen Sie professionelle psychologische Unterstützung und Selbsthilfegruppen, um die emotionale Last zu bewältigen.
Sie geben alles für einen geliebten Menschen, der auf Ihre Hilfe angewiesen ist. Tag für Tag, oft rund um die Uhr. Die Pflege eines Familienmitglieds ist eine Aufgabe, die von Herzen kommt, aber sie fordert auch ihren Tribut – körperlich, emotional und nicht zuletzt finanziell. Sie kennen das Gefühl der Erschöpfung, die Sorge, nicht genug zu tun, und vielleicht auch die heimliche Wut oder die Schuldgefühle, wenn Sie an Ihre eigenen Grenzen stossen. Die gut gemeinten Ratschläge wie „Sie müssen auch an sich denken“ klingen oft hohl, wenn der Alltag keine Lücken für eine Pause lässt.
Was aber, wenn die Pflege kein persönliches Opfer sein muss, sondern ein managebares Projekt? Die Wahrheit ist, dass das Schweizer Sozialsystem eine Reihe von Instrumenten bereithält, die genau dafür geschaffen wurden: Sie zu unterstützen. Es geht nicht um Almosen, sondern um einen legitimen Anspruch. Die grösste Hürde ist oft nicht das System selbst, sondern das fehlende Wissen darüber, wie man es für sich nutzt, und die Scheu, Hilfe anzunehmen. Viele glauben, sie müssten alles alleine schaffen oder dass finanzielle Unterstützung eine Form von Sozialhilfe sei. Das ist ein fundamentaler Irrtum.
Dieser Artikel bricht mit diesem Missverständnis. Wir betrachten die Pflege nicht als unbezahlbare Last, sondern als ein komplexes Projekt, für das Sie die richtigen Ressourcen benötigen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr „Pflege-Projektmanagement“ auf eine solide Basis stellen. Dafür konzentrieren wir uns auf die drei entscheidenden Säulen: die Sicherung Ihrer Finanzen, die Organisation von dringend benötigten Auszeiten und den Umgang mit der emotionalen Belastung. Sie erhalten hier keinen weiteren Katalog von Möglichkeiten, sondern einen strategischen Leitfaden, um sich die Unterstützung zu holen, die Ihnen zusteht.
Um Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Möglichkeiten zu geben, haben wir diesen Leitfaden in zentrale Themen gegliedert. So finden Sie schnell die Informationen, die für Ihre persönliche Situation am relevantesten sind.
Inhaltsverzeichnis: Ihr Wegweiser zu mehr Unterstützung und Entlastung
- Wann haben Sie Anspruch auf Hilflosenentschädigung und wie hoch ist sie?
- Wie organisieren Sie eine Pause, wenn Sie 24/7 betreuen?
- Wie verhindern Sie Renteneinbussen durch die Pflegezeit?
- Wo lernen Sie die richtigen Handgriffe für die Pflege zu Hause?
- Schuldgefühle und Wut: Wie gehen Sie mit der emotionalen Last um?
- Private oder öffentliche Spitex: Wer bietet mehr Zeit für die Pflege?
- Ergänzungsleistungen beantragen: Warum ist das keine Schande, sondern Ihr Recht?
- Ihr persönlicher Aktionsplan: Finanzen und Entlastung strategisch verbinden
Wann haben Sie Anspruch auf Hilflosenentschädigung und wie hoch ist sie?
Die Hilflosenentschädigung (HE) der AHV oder IV ist eine der wichtigsten finanziellen Stützen für die Pflege zu Hause. Sie ist keine Einkommens- oder Vermögensleistung, sondern eine Anerkennung für den Umstand, dass eine Person für alltägliche Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Körperpflege oder Essen dauerhaft auf die Hilfe Dritter angewiesen ist. Entscheidend ist der Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel oder schwer), nicht Ihre finanzielle Situation. Diese Entschädigung soll es der pflegebedürftigen Person ermöglichen, ihre Autonomie so weit wie möglich zu wahren und die notwendige Hilfe – oft von Ihnen – zu finanzieren.
Die Höhe der Leistung ist klar geregelt und hängt vom festgestellten Grad der Hilflosigkeit ab. Eine offizielle Einschätzung zeigt, dass die monatliche Hilflosenentschädigung je nach Schweregrad zwischen CHF 252 und CHF 1’008 liegt. Dieses Geld steht der pflegebedürftigen Person zur freien Verfügung, um die anfallenden Pflegekosten zu decken. Es ist ein fundamentaler Baustein, um die finanzielle Last der Pflege zu mindern und Ihre wertvolle Arbeit anzuerkennen. Der Antragsprozess mag auf den ersten Blick bürokratisch wirken, ist aber mit der richtigen Anleitung ein klar strukturierter Weg zu einer signifikanten finanziellen Entlastung.
Der Anspruch entsteht, wenn die Hilflosigkeit ununterbrochen während mindestens eines Jahres bestanden hat. Die Anmeldung sollte jedoch so früh wie möglich erfolgen, da die Leistung rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Anmeldung ausbezahlt wird, frühestens aber nach Ablauf der einjährigen Wartezeit. Zögern Sie also nicht, den Prozess in Gang zu setzen.
Ihr Aktionsplan: Hilflosenentschädigung beantragen
- Voraussetzungen prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Hilflosigkeit für alltägliche Lebensverrichtungen seit mindestens 6 Monaten besteht (die Wartezeit beträgt ein Jahr, die Anmeldung kann aber früher erfolgen).
- Formular beschaffen: Laden Sie das Anmeldeformular bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons herunter oder bestellen Sie es telefonisch.
- Antrag ausfüllen: Füllen Sie das Formular detailliert aus. Beschreiben Sie den Hilfebedarf so genau wie möglich. Nutzen Sie, falls angeboten, die Möglichkeit der Online-Einreichung.
- Einreichung: Reichen Sie die vollständige Anmeldung bei der zuständigen kantonalen IV-Stelle ein. Diese leitet sie bei Rentnern an die Ausgleichskasse weiter.
- Abklärung abwarten: Die IV-Stelle oder ein ärztlicher Dienst prüft den Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel oder schwer) oft durch einen Hausbesuch oder anhand von Arztberichten.
Betrachten Sie diesen Antrag nicht als Bittgang, sondern als die Einforderung einer zustehenden Leistung. Es ist der erste Schritt, um die Pflege auf eine nachhaltige finanzielle Basis zu stellen.
Wie organisieren Sie eine Pause, wenn Sie 24/7 betreuen?
Eine der grössten Herausforderungen in der Pflege ist die ununterbrochene Präsenz. Die Vorstellung, sich eine Auszeit zu nehmen, scheint oft unmöglich und ist mit starken Schuldgefühlen verbunden. Doch eine Pause ist kein Luxus, sondern eine strategische Notwendigkeit, um Ihre eigene Gesundheit zu schützen und langfristig eine gute Pflege gewährleisten zu können. Burnout bei pflegenden Angehörigen ist ein ernstes Risiko. Die Organisation von Entlastung ist daher ein aktiver und wichtiger Teil Ihres „Pflege-Projektmanagements“. Glücklicherweise gibt es in der Schweiz ein dichtes Netz an Angeboten, das genau hier ansetzt.
Entlastungsdienste, Tagesstätten oder temporäre Pflegearrangements ermöglichen es Ihnen, planmässig durchzuatmen, eigene Termine wahrzunehmen oder einfach nur Kraft zu tanken. Diese Angebote sind darauf spezialisiert, die Betreuung für einige Stunden, einen Tag oder sogar länger zu übernehmen.

Wie das Bild zeigt, geht es darum, eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen, in der Sie loslassen können, weil Sie wissen, dass Ihr Angehöriger in guten Händen ist. Viele Organisationen wie das Schweizerische Rote Kreuz oder spezialisierte Anbieter wie AsFam bieten flexible Lösungen an. AsFam formuliert es treffend:
Unser Entlastungsdienst springt ein, wenn Sie Erholung brauchen – für einige Stunden oder einen ganzen Tag. Zudem beraten wir Sie individuell, etwa zu Kinästhetik (Pflege mit bewegungsfreundlichen Techniken), Hilfsmitteln und anderen Alltagshilfen.
– AsFam Entlastungsdienst
Die Finanzierung solcher Dienste kann oft durch die Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen oder Beiträge von Krankenkassen-Zusatzversicherungen unterstützt werden. Der erste Schritt ist, die Möglichkeiten in Ihrer Region zu erkunden und eine Pause fest in Ihren Kalender einzuplanen – nicht als Option, sondern als festen Bestandteil Ihrer Pflegestrategie.
Denken Sie daran: Nur wenn es Ihnen gut geht, können Sie auch gut für jemand anderen sorgen. Eine Pause ist eine Investition in die Qualität und Dauer Ihrer Pflegeleistung.
Wie verhindern Sie Renteneinbussen durch die Pflegezeit?
Viele pflegende Angehörige reduzieren ihr Arbeitspensum oder geben ihre Erwerbstätigkeit ganz auf. Was oft übersehen wird, sind die langfristigen finanziellen Folgen: Fehlende Beitragsjahre in der AHV können zu empfindlichen Kürzungen der späteren Altersrente führen. Das Schweizer Vorsorgesystem hat dieses Problem erkannt und ein wichtiges Instrument geschaffen, um genau das zu verhindern: die Betreuungsgutschriften. Diese sind keine direkte Geldleistung, sondern ein fiktives Einkommen, das Ihrem AHV-Konto gutgeschrieben wird und so Ihre zukünftige Rente erhöht.
Anspruch auf Betreuungsgutschriften haben Sie, wenn Sie einen nahen Verwandten mit einer leichten, mittleren oder schweren Hilflosenentschädigung pflegen. Die räumliche Nähe ist dabei eine Bedingung: Sie müssen entweder im selben Haushalt leben oder so nahe, dass Sie regelmässig und schnell Hilfe leisten können (in der Regel weniger als 30 km oder eine Stunde Wegzeit). Teilen sich mehrere Personen die Betreuung, kann die Gutschrift aufgeteilt werden.
Die Höhe dieser Gutschrift ist beträchtlich und entspricht dem dreifachen Betrag der jährlichen Minimalrente. Aktuell beträgt die jährliche Betreuungsgutschrift CHF 43’020. Dieser Betrag wird Ihrem individuellen Konto gutgeschrieben und zählt bei der Berechnung Ihrer Rente wie ein tatsächlich erzieltes Einkommen. Es ist entscheidend zu verstehen, dass dieser Anspruch nicht automatisch gewährt wird. Sie müssen ihn aktiv und jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse geltend machen. Versäumen Sie dies, gehen Ihnen wertvolle Rentenansprüche verloren.
Handeln Sie also proaktiv. Die jährliche Anmeldung der Betreuungsgutschriften ist ein kleiner administrativer Aufwand mit grosser Wirkung für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter.
Wo lernen Sie die richtigen Handgriffe für die Pflege zu Hause?
Pflege ist mehr als nur da zu sein. Sie erfordert spezifische Fähigkeiten: Wie hebt man eine Person rückenschonend aus dem Bett? Wie verabreicht man Medikamente korrekt? Wie geht man mit Verwirrtheit oder herausforderndem Verhalten um? Unsicherheit bei diesen Handgriffen führt nicht nur zu Stress, sondern kann auch für die gepflegte Person und für Sie selbst gefährlich sein. Sich das nötige Wissen anzueignen, ist daher kein Zeichen von Schwäche, sondern von Professionalität und Verantwortungsbewusstsein.
In der ganzen Schweiz gibt es ein breites Angebot an Pflegekursen, die speziell für Angehörige konzipiert sind. Organisationen wie die Spitex, das Schweizerische Rote Kreuz oder spezialisierte Ligen (z.B. Lungenliga, Alzheimer Schweiz) bieten Schulungen an. Diese Kurse vermitteln nicht nur praktische Techniken der Grundpflege, sondern bieten auch eine Plattform für den Austausch mit anderen Betroffenen. Sie lernen, dass Sie mit Ihren Herausforderungen nicht allein sind, und erhalten wertvolle Tipps für den Alltag.
Einige Organisationen gehen sogar noch einen Schritt weiter. Das Beispiel von solicare zeigt einen innovativen Ansatz: Wenn Sie sich als Angehöriger dort anstellen lassen, um die Pflege offiziell zu übernehmen, wird die Ausbildung zur Pflegehilfe sogar zur Bedingung und ist kostenlos.
Fallbeispiel: Kostenlose Pflegeausbildung bei solicare
Ab 2024 müssen pflegende Angehörige, die bei solicare angestellt werden, innerhalb eines Jahres einen Kurs in Pflegehilfe absolvieren. Die Ausbildung ist für die Angestellten kostenlos und kann direkt bei der Organisation absolviert werden. Dieser Ansatz professionalisiert die Pflege zu Hause und sichert die Qualität, während er den Angehörigen das nötige Rüstzeug an die Hand gibt.
Die Investition in Ihre eigenen Fähigkeiten zahlt sich mehrfach aus: Sie gewinnen an Sicherheit, reduzieren die körperliche und psychische Belastung und verbessern die Lebensqualität Ihres Angehörigen. Prüfen Sie auch, ob Ihre Krankenkassen-Zusatzversicherung einen Teil der Kurskosten übernimmt. Oft ist dies der Fall, da gut geschulte Angehörige Komplikationen und teurere Folgebehandlungen verhindern helfen.
Sehen Sie Weiterbildung nicht als zusätzliche Last, sondern als eine wertvolle Investition in Ihre eigene Kompetenz und Ihr Wohlbefinden.
Schuldgefühle und Wut: Wie gehen Sie mit der emotionalen Last um?
Die Pflege eines Angehörigen ist eine emotionale Achterbahnfahrt. Neben Liebe und Zuneigung tauchen oft auch schwierige Gefühle auf: Schuld, weil man eine Pause braucht. Wut über die Situation oder die mangelnde Unterstützung. Angst vor der Zukunft. Trauer über den Verlust des „früheren“ Lebens. Diese Gefühle sind normal und legitim. Sie sind keine Zeichen von persönlichem Versagen, sondern eine natürliche Reaktion auf eine ausserordentliche Belastung. Der entscheidende Punkt ist, diese Emotionen nicht zu verdrängen, sondern einen Weg zu finden, mit ihnen umzugehen. Dies ist Ihre „emotionale Bilanz“, und sie braucht genauso viel Aufmerksamkeit wie die finanzielle.
Der Austausch mit Menschen, die Ähnliches erleben, kann eine enorme Entlastung sein. In Selbsthilfegruppen finden Sie einen geschützten Raum, in dem Sie offen über Ihre Gefühle sprechen können, ohne verurteilt zu werden. Sie merken: Sie sind nicht allein.

Die Erkenntnis, dass selbst hochrangige Persönlichkeiten mit denselben Problemen konfrontiert sind, kann ebenfalls entlastend wirken. Alt-Bundesrätin Simonetta Sommaruga brachte die Zerreissprobe auf den Punkt, als sie wegen der Pflege ihres Mannes ihre Arbeit neu bewerten musste. Wie SWI swissinfo.ch berichtete, war ihre ehrliche Aussage ein Weckruf für viele:
Es ist mir unmöglich, unter diesen Umständen wie zuvor zu arbeiten
– Alt-Bundesrätin Simonetta Sommaruga, SWI swissinfo.ch
Wenn der Austausch in einer Gruppe nicht Ihr Weg ist, gibt es professionelle Hilfe. Seit 2022 kann Psychotherapie auf ärztliche Anordnung über die Grundversicherung abgerechnet werden. Das senkt die Hürde, sich professionelle Unterstützung zu suchen. Anonyme Online-Beratungsstellen wie dureschnufe.ch bieten ebenfalls eine erste Anlaufstelle. Es ist ein Zeichen von Stärke, sich hier Hilfe zu holen, nicht von Schwäche.
Erlauben Sie sich, diese Gefühle zu haben, und erlauben Sie sich, Unterstützung zu suchen. Ihre emotionale Stabilität ist die wertvollste Ressource, die Sie haben.
Private oder öffentliche Spitex: Wer bietet mehr Zeit für die Pflege?
Wenn die Pflege zu Hause anspruchsvoller wird, ist die Spitex (Spitex = Spitalexterne Hilfe und Pflege) eine unverzichtbare Partnerin. Doch die Wahl zwischen einer gemeinnützigen (öffentlichen) und einer privaten Spitex-Organisation wirft oft Fragen auf. Die Entscheidung hängt stark von Ihren individuellen Bedürfnissen ab: Brauchen Sie flexible, längere Einsätze oder eher kurze, standardisierte medizinische Verrichtungen? Die Unterschiede in Kosten, Flexibilität und Angebot sind beträchtlich.
Öffentliche Spitex-Organisationen haben einen Versorgungsauftrag, das heisst, sie müssen jeden Auftrag annehmen. Sie decken oft ein breites Spektrum ab, einschliesslich spezialisierter Pflege wie Psychiatrie oder Palliative Care. Aufgrund des hohen Drucks und der Tarife sind ihre Einsätze jedoch oft kurz und stark getaktet. Private Anbieter haben diese Versorgungspflicht nicht und können sich ihre Klienten aussuchen. Sie konzentrieren sich oft auf die Grundpflege und Betreuung und bieten dafür meist mehr zeitliche Flexibilität und längere Einsätze. Eine vom Bundesamt für Statistik publizierte Analyse zeigt dies deutlich:
| Kriterium | Öffentliche Spitex | Private Spitex |
|---|---|---|
| Kosten pro Stunde | CHF 114 | CHF 83 |
| Pflegestunden pro Klient/Jahr | 47 Stunden | 104 Stunden |
| Versorgungspflicht | Ja – alle Aufträge | Nein – freie Auswahl |
| Spezialisierte Angebote | Palliativ, Kinder, Psychiatrie | Fokus auf Grundpflege |
| Kurze Einsätze | Häufig | Selten |
Die Zahlen zeigen: Private Anbieter sind pro Stunde günstiger und verbringen im Schnitt mehr als doppelt so viel Zeit pro Klient. Dies kann besonders wertvoll sein, wenn neben der reinen Pflege auch soziale Betreuung und Gesellschaft gewünscht sind. Eine interessante Alternative kann auch sein, sich als pflegender Angehöriger selbst bei einer Spitex-Organisation anstellen zu lassen. Damit wird Ihre Arbeit nicht nur finanziell abgegolten, sondern auch sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Laut zam.care erhalten pflegende Angehörige bei einer Spitex-Anstellung einen Lohn zwischen CHF 34-38 pro Stunde.
Wägen Sie daher sorgfältig ab: Benötigen Sie hochspezialisierte, aber kurze medizinische Hilfe (eher öffentliche Spitex) oder flexible, zeitintensivere Betreuung und Grundpflege (eher private Spitex)?
Ergänzungsleistungen beantragen: Warum ist das keine Schande, sondern Ihr Recht?
Das Thema Ergänzungsleistungen (EL) ist für viele mit Scham behaftet. Es wird fälschlicherweise mit Sozialhilfe gleichgesetzt. Dies ist der grösste Irrtum, der Sie daran hindern kann, eine essenzielle finanzielle Unterstützung zu erhalten. Ergänzungsleistungen sind keine Almosen, sondern ein verfassungsmässiger Rechtsanspruch für Personen, deren Renten (AHV/IV) und sonstiges Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Sie sind ein fester Bestandteil des Schweizer Sozialversicherungssystems, in das Sie oder Ihre Angehörigen jahrelang einbezahlt haben.
Gerade im Alter oder bei Invalidität können hohe Pflegekosten oder Heimkosten schnell dazu führen, dass die Rente nicht mehr ausreicht. Die EL springen hier ein und sichern die Existenz. Der Anspruch wird individuell berechnet und berücksichtigt anerkannte Ausgaben (z.B. Miete, Krankenkassenprämien) und das anrechenbare Einkommen. Der Antrag mag komplex erscheinen, doch Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen.
Organisationen wie Pro Senectute haben sich darauf spezialisiert, Menschen kostenlos bei diesem Prozess zu unterstützen. Sie helfen nicht nur beim Ausfüllen der Formulare, sondern beraten auch umfassend zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Fallbeispiel: Pro Senectute als kostenloser Beratungsdienst
Pro Senectute bietet kostenlose und diskrete Sozialberatung für die Beantragung von Ergänzungsleistungen. Die erfahrenen Beraterinnen und Berater helfen beim Ausfüllen der komplexen Formulare, klären über anrechenbare Ausgaben, kantonale Mietzinsmaxima und Vermögensfreibeträge auf. Sie unterstützen auch bei der realistischen Einschätzung der finanziellen Situation und stellen sicher, dass alle zustehenden Leistungen beantragt werden. Dies entlastet die Betroffenen und ihre Angehörigen enorm.
Zusätzlich zu den monatlichen Leistungen decken die EL auch die effektiven Kosten für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) der Krankenkasse, was das Haushaltsbudget weiter entlastet. Den Antrag zu stellen, ist ein Akt der Selbstfürsorge und der finanziellen Vernunft. Es sichert nicht nur die finanzielle Situation der pflegebedürftigen Person, sondern entlastet indirekt auch Sie als pflegenden Angehörigen.
Informieren Sie sich, lassen Sie sich beraten und stellen Sie den Antrag. Es ist Ihr gutes Recht und ein entscheidender Baustein für eine sorgenfreiere Pflege.
Das Wichtigste in Kürze
- Finanzielle Hilfen wie Hilflosenentschädigung und Betreuungsgutschriften sind keine Almosen, sondern ein legitimer Anspruch zur Abfederung der Pflegekosten und zur Sicherung Ihrer Rente.
- Strategische Pausen durch Entlastungsdienste sind kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit, um Burnout vorzubeugen und die Pflege langfristig leisten zu können.
- Emotionale Unterstützung durch Selbsthilfegruppen oder professionelle Therapie ist ein Zeichen von Stärke und ein wichtiger Teil der Selbstfürsorge im Pflegealltag.
Ihr persönlicher Aktionsplan: Finanzen und Entlastung strategisch verbinden
Sie haben nun die wichtigsten Säulen der Unterstützung für pflegende Angehörige in der Schweiz kennengelernt: finanzielle Ansprüche, Möglichkeiten für Pausen und Wege zur emotionalen Entlastung. Die entscheidende Erkenntnis ist, dass diese Elemente keine Einzelteile sind, sondern ein zusammenhängendes Ressourcen-Ökosystem. Die Hilflosenentschädigung kann die Kosten für einen Entlastungsdienst decken, der Ihnen die nötige Pause verschafft. Diese Pause gibt Ihnen die Kraft, die emotionale Last besser zu bewältigen und sich um Ihre eigene Vorsorge, wie die Betreuungsgutschriften, zu kümmern.
Ihre Aufgabe ist es nun, diese Bausteine zu einem individuellen Plan zusammenzufügen. Betrachten Sie sich als Projektmanager Ihrer Pflegesituation. Erstellen Sie eine Übersicht: Welche finanziellen Ansprüche bestehen? Wo gibt es Entlastungsangebote in Ihrer Nähe? Welche emotionale Unterstützung brauchen Sie jetzt am dringendsten? Seien Sie dabei ehrlich zu sich selbst. Die Pflege eines Menschen ist ein Marathon, kein Sprint. Nur mit einer nachhaltigen Strategie, die Ihre eigenen Bedürfnisse berücksichtigt, können Sie diese anspruchsvolle Aufgabe langfristig meistern, ohne selbst auf der Strecke zu bleiben.
Beginnen Sie mit dem ersten, konkreten Schritt. Oft ist dies der finanzielle Aspekt, da er die Basis für viele weitere Entlastungsmöglichkeiten legt.
Nutzen Sie die hier vorgestellten Informationen als Ihre persönliche Checkliste. Beginnen Sie noch heute damit, den ersten Antrag zu stellen, den ersten Anruf bei einem Entlastungsdienst zu tätigen oder den Kontakt zu einer Beratungsstelle aufzunehmen. Jeder kleine Schritt ist ein grosser Sieg für Ihre Lebensqualität und die Ihres Angehörigen.
Häufige Fragen zu Ergänzungsleistungen
Sind Ergänzungsleistungen das gleiche wie Sozialhilfe?
Nein, EL sind ein verfassungsmässiger Rechtsanspruch aus dem AHV/IV-System, auf das Sie eingezahlt haben. Es ist keine Sozialhilfe, sondern Ihr Recht.
Wer kann mir beim EL-Antrag helfen?
Pro Senectute und andere Organisationen bieten kostenlose Unterstützung beim Ausfüllen des EL-Antrags an.
Werden auch meine Krankenkassenprämien übernommen?
Ja, die individuelle Prämienverbilligung (IPV) wird mit den Ergänzungsleistungen koordiniert und entlastet Ihr Haushaltsbudget.