Veröffentlicht am März 15, 2024

Entgegen der weit verbreiteten Angst ist die KESB nicht Ihr Gegner, sondern ein neutraler Akteur mit einem klaren Regelwerk, dessen Ziel es ist, das Wohl der urteilsunfähigen Person zu sichern – oft als Schiedsrichter bei familiären Uneinigkeiten.

  • Die Urteilsfähigkeit ist keine Schwarz-Weiss-Entscheidung, sondern situationsabhängig und wird von der KESB fallbezogen beurteilt.
  • Ein Vorsorgeauftrag ist das wirksamste Instrument, um die eigenen Wünsche festzuhalten und behördliche Massnahmen weitgehend selbst zu gestalten.

Empfehlung: Verstehen Sie die Logik und die Grenzen der KESB. So können Sie den Prozess aktiv mitgestalten, anstatt nur zu reagieren, und die bestmögliche Lösung für Ihre Liebsten finden.

Der Brief mit dem Logo der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) im Briefkasten ist für viele Angehörige ein Schock. Er weckt Ängste vor Fremdbestimmung, Kontrollverlust und hohen Kosten, insbesondere wenn ein geliebter Mensch an Demenz erkrankt. Die Vorstellung, dass eine Behörde tief in die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten der Familie eingreift, ist beunruhigend. Schnell machen Ratschläge die Runde, man müsse unbedingt einen Vorsorgeauftrag erstellen, um „der KESB zu entgehen“.

Dieser Rat ist zwar richtig, greift aber oft zu kurz und kommt manchmal zu spät. Was passiert, wenn die Urteilsunfähigkeit bereits eingetreten ist und die KESB aktiv werden muss? Die verbreitete Wahrnehmung der KESB als Gegner, den es zu bekämpfen gilt, führt oft in eine Sackgasse aus Misstrauen und Konfrontation. Doch was wäre, wenn der Schlüssel nicht im Widerstand, sondern im Verständnis liegt? Wenn die KESB weniger ein Gegner als vielmehr ein Schiedsrichter mit klaren Regeln ist, dessen Logik man verstehen und für sich nutzen kann?

Dieser Artikel nimmt Ihnen die Angst, indem er die Prozesse der KESB entmystifiziert. Wir beleuchten nicht nur, was die Behörde darf, sondern auch, wo ihre Grenzen liegen und wie Sie als Familie Ihre Rechte wahren und den Prozess aktiv mitgestalten können. Es geht darum, vom passiven Betroffenen zum informierten Akteur zu werden, der die Interessen seines Angehörigen souverän vertritt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Zusammenarbeit mit der KESB als das gestalten, was sie sein sollte: eine Massnahme zur Sicherung des Wohls Ihrer Liebsten.

Um Ihnen einen klaren Überblick über die komplexen Zusammenhänge zu geben, haben wir diesen Leitfaden in acht zentrale Themen gegliedert. Jedes Kapitel beantwortet eine der drängendsten Fragen, mit denen Angehörige konfrontiert sind.

Ab welchem Stadium der Demenz können Sie keine Verträge mehr unterschreiben?

Die Frage nach der Vertragsfähigkeit ist zentral und lässt sich nicht mit einer einfachen „Ja/Nein“-Antwort klären. Das Schweizer Recht kennt keinen fixen Punkt in der Demenzerkrankung, ab dem die Urteilsfähigkeit generell erlischt. Vielmehr ist sie relativ und muss für jede spezifische Handlung neu beurteilt werden. Eine Person kann durchaus noch in der Lage sein, ihre alltäglichen Einkäufe zu erledigen, aber gleichzeitig als urteilsunfähig für den Verkauf einer Liegenschaft gelten. Die Fähigkeit, die Tragweite einer Entscheidung zu verstehen, ist hier das entscheidende Kriterium.

Juristisch gesehen gilt eine Person als urteilsfähig, wenn sie die Fähigkeit besitzt, vernunftgemäss zu handeln. Das bedeutet, sie muss eine Situation intellektuell erfassen (die Fakten verstehen) und ihren Willen frei und unbeeinflusst danach bilden und äussern können. Bei einer fortschreitenden Demenz, von der laut Daten zur Demenzprävalenz in der Schweiz bei den über 90-Jährigen bereits fast 45 % betroffen sind, schwindet diese Fähigkeit schleichend. Ein ärztliches Zeugnis ist oft die Grundlage für die Einschätzung der KESB, aber die Behörde bildet sich ihr eigenes Urteil.

Für Angehörige ist es wichtig zu wissen, dass die KESB nicht willkürlich handelt. Sie prüft die Urteilsfähigkeit anhand konkreter Anhaltspunkte. Alzheimer Schweiz schlägt zur Orientierung folgende Fragen vor:

  • Kann die Person die konkrete Situation und deren Tragweite erfassen?
  • Ist sie fähig, Nutzen und Wirkungen einer Handlung abzuwägen?
  • Kann sie ihren Willen frei und unbeeinflusst bilden?
  • Ist sie in der Lage, den gebildeten Willen auch umzusetzen?

Wenn Sie Zweifel an der Urteilsfähigkeit Ihres Angehörigen bei wichtigen Entscheidungen haben, ist es ratsam, dies ärztlich abklären zu lassen und im Zweifelsfall die KESB zu informieren, um die Person vor benachteiligenden Rechtsgeschäften zu schützen.

Was darf ein Beistand entscheiden und was bleibt bei der Familie?

Die Ernennung eines Beistands durch die KESB ist einer der grössten Eingriffe in die persönliche Autonomie und löst bei Familien oft die Angst vor einer völligen Entmündigung aus. Hier ist es entscheidend, die „Grenzen der Befugnisse“ zu verstehen. Der Beistand – ob ein Profi oder ein Familienmitglied – ist nicht allmächtig. Seine Aufgabe ist es, die urteilsunfähige Person zu vertreten und deren Wohl zu sichern, aber immer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter der Aufsicht der KESB.

Die Familie wird nicht ausgeschlossen. Im Gegenteil: Das Gesetz (insbesondere Art. 402 ZGB) sieht explizit vor, dass nahestehende Personen angehört werden sollen, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. Ihre Meinung als Tochter, Sohn oder Ehepartner hat Gewicht, auch wenn Sie kein formales Vetorecht besitzen. Die Schiedsrichterrolle der KESB wird hier besonders deutlich: Sie wägt die Argumente des Beistands, der Ärzte und der Familie gegeneinander ab, um die beste Lösung für die betroffene Person zu finden.

Die folgende Abbildung verdeutlicht die typische Situation einer Besprechung, in der verschiedene Parteien zusammenkommen, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

Familie bei einer Besprechung am runden Tisch, um Dokumente zu sichten, Blick von oben

Um die Kompetenzen klar abzugrenzen, hilft eine Übersicht. Die genaue Ausgestaltung der Beistandschaft wird von der KESB individuell festgelegt, aber die grundlegende Aufteilung der Zuständigkeiten lässt sich wie folgt skizzieren.

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine vergleichende Analyse der typischen Befugnisse eines Vertretungsbeistandes im Verhältnis zu den Mitspracherechten der Familie, wie sie von den Behörden praktiziert wird.

Abgrenzung der Befugnisse: Beistand vs. Familie
Bereich Befugnisse Vertretungsbeistand Mitspracherechte Familie
Alltägliche Geschäfte Vollständige Entscheidungsbefugnis Information und Anhörung
Wohnortwechsel Entscheidung mit KESB-Zustimmung Recht auf Anhörung gemäss Art. 402 ZGB
Liegenschaftsverkauf Nur mit KESB-Genehmigung Stellungnahmerecht, keine Vetomöglichkeit
Medizinische Behandlungen Je nach Beistandsart Information und Mitsprache bei wichtigen Entscheiden

Wer zahlt den Lohn des Berufsbeistands, wenn Vermögen vorhanden ist?

Die Kosten einer Beistandschaft sind eine der grössten Sorgen für Familien. Die Regel ist einfach und klar: Die Kosten für eine behördliche Massnahme trägt grundsätzlich die betroffene Person selbst, sofern sie über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt. Ist die Person vermögenslos, übernimmt das zuständige Gemeinwesen die Kosten. Die KESB ist keine gewinnorientierte Institution; ihr Ziel ist die Deckung des effektiven Aufwands.

Die Entschädigung für Berufsbeistände wird nach Stundenaufwand berechnet. Die Stundensätze variieren von Kanton zu Kanton. Im Kanton Aargau beträgt der Ansatz beispielsweise bis zu 80 CHF pro Stunde für private Mandatsträger, während professionelle Beistände oft höhere Tarife haben. Private Beistände, also Familienmitglieder, können ebenfalls eine angemessene Entschädigung und Spesenersatz beantragen, sofern sie dies wünschen und der Aufwand beträchtlich ist.

Eine besondere Herausforderung stellt sich, wenn das Vermögen nicht flüssig ist, sondern hauptsächlich in einer Immobilie wie dem Elternhaus gebunden ist. Viele Angehörige fürchten einen erzwungenen Verkauf. Die KESB prüft hier jedoch immer den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Ein Verkauf ist die letzte Option (ultima ratio).

Fallbeispiel: Kostenübernahme bei illiquidem Vermögen

Frau M. besitzt ein abbezahltes Haus, hat aber nur eine kleine Rente. Zur Deckung der Pflege- und Beistandskosten, die in Basel-Stadt mit einem Stundensatz von rund 100 CHF für Berufsbeistände anfallen, ordnet die KESB nicht sofort den Verkauf an. Zuerst wird geprüft, ob die Aufnahme einer Hypothek auf die Liegenschaft möglich ist. Erst wenn alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und die Kosten langfristig nicht gedeckt werden können, wird ein Verkauf als letzte Massnahme in Erwägung gezogen, stets unter Genehmigung der KESB.

Die Prozesslogik der KESB zielt darauf ab, das Vermögen zu erhalten und es für den Lebensunterhalt und die Pflege der betroffenen Person einzusetzen. Eine transparente Abrechnung durch den Beistand, die jährlich von der KESB geprüft wird, stellt sicher, dass die Kosten im Rahmen bleiben.

Was können Sie tun, wenn Sie mit dem Entscheid der KESB nicht einverstanden sind?

Das Gefühl der Ohnmacht gegenüber einem behördlichen Entscheid ist zermürbend. Doch das Schweizer Rechtssystem bietet klare Wege, um sich zu wehren. Sie sind einem Entscheid der KESB nicht schutzlos ausgeliefert. Jede Verfügung der KESB ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, die Ihnen genau erklärt, wie Sie vorgehen können. Dies ist ein zentrales Element, das die KESB als Teil des Rechtsstaates ausweist und nicht als absolutistische Instanz.

Wenn Sie mit einem Entscheid – sei es die Anordnung einer Beistandschaft, die Wahl des Beistands oder eine spezifische Anweisung – nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim zuständigen kantonalen Gericht (oft Bezirks- oder Kantonsgericht) einlegen. Dieser Schritt ermöglicht eine unabhängige gerichtliche Überprüfung des KESB-Entscheids. Es ist Ihr Recht, die Argumente der Behörde infrage zu stellen und Ihre eigene Sichtweise darzulegen. Hier zeigt sich die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung des Verfahrens.

Allerdings ist dieser Weg auch mit Hürden verbunden, wie die unabhängige Anlaufstelle KESCHA warnt. Es ist wichtig, realistisch zu bleiben:

Ein Rechtsmittelverfahren kann lange dauern und kostet Geld. Zudem kann Ihrer Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen werden.

– KESCHA, Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz

Das bedeutet, der Entscheid der KESB bleibt oft vorläufig in Kraft, bis das Gericht anders entscheidet. Dennoch ist der Beschwerdeweg ein wichtiges Korrektiv. Ein strukturiertes Vorgehen ist dabei entscheidend für den Erfolg.

Ihr Plan zur Beschwerdeführung: Schritt für Schritt zum Ziel

  1. Fristen prüfen: Kontrollieren Sie sofort nach Erhalt des Entscheids die Beschwerdefrist. Die 30-Tage-Frist ist absolut und kann nicht verlängert werden.
  2. Zuständigkeit klären: Identifizieren Sie das zuständige kantonale Gericht. Diese Information finden Sie in der Rechtsmittelbelehrung des KESB-Entscheids.
  3. Beschwerde formulieren: Verfassen Sie eine schriftliche und begründete Beschwerde. Erklären Sie klar, mit welchen Punkten Sie nicht einverstanden sind und was Sie stattdessen beantragen (z.B. Aufhebung der Beistandschaft, Einsetzung einer anderen Person).
  4. Fristgerecht einreichen: Senden Sie die Beschwerdeschrift per Einschreiben an das zuständige Gericht. Das Datum des Poststempels zählt.
  5. Unentgeltliche Rechtspflege prüfen: Sollten Sie die Gerichtskosten nicht tragen können, stellen Sie gleichzeitig mit der Beschwerde einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege und Beiordnung eines Anwalts.

Kann auch die Tochter als Beiständin eingesetzt werden?

Ja, absolut. Es ist nicht nur möglich, sondern wird von der KESB oft sogar bevorzugt, wenn sich eine geeignete Person aus dem nahen familiären Umfeld für die Beistandschaft zur Verfügung stellt. Der Grundsatz der Subsidiarität besagt, dass private Lösungen immer Vorrang vor staatlichen haben. Eine Tochter, ein Sohn oder der Ehepartner kennt die betroffene Person, ihre Wünsche und ihre Lebensgeschichte am besten. Dies ist ein unschätzbarer Vorteil gegenüber einem externen Berufsbeistand.

Allerdings bedeutet „Familienangehöriger“ nicht automatisch „geeignet“. Die KESB hat die Pflicht, die Eignung jeder potenziellen Beistandsperson sorgfältig zu prüfen, um die schutzbedürftige Person vor Ausnutzung oder ungeeigneter Verwaltung zu schützen. Ihre Prozesslogik folgt hier dem Schutzprinzip. Die Beziehung allein reicht nicht aus; es braucht auch Kompetenz und Integrität.

Eine liebevolle Geste der Unterstützung, wie sie die folgende Abbildung zeigt, ist die emotionale Grundlage, aber die KESB muss auch die formellen Kriterien prüfen.

Nahaufnahme von der Hand einer jungen Frau, die sanft die Hand ihrer älteren Mutter hält

Ihre Motivation ist entscheidend, aber die Behörde wird auch ganz praktische Aspekte prüfen, um sicherzustellen, dass Sie der Aufgabe gewachsen sind.

Fallbeispiel: Eignungsprüfung für Familienangehörige

Nachdem bei Herrn K. eine fortgeschrittene Demenz diagnostiziert wurde, schlägt seine Tochter vor, die Beistandschaft zu übernehmen. Die KESB leitet eine Eignungsprüfung ein. Sie prüft dabei folgende Punkte: Hat die Tochter einen sauberen Betreibungs- und Strafregisterauszug? Bestehen Interessenkonflikte, zum Beispiel weil sie selbst finanzielle Schwierigkeiten hat? Verfügt sie über die nötigen administrativen Fähigkeiten, um eine Buchhaltung zu führen und mit Ämtern zu verkehren? Wohnt sie in geografischer Nähe? Da die Tochter alle Kriterien erfüllt und keine Geschwister Einspruch erheben, setzt die KESB sie als private Beiständin ein. Bei einem Konflikt zwischen den Geschwistern hätte die KESB auch einen neutralen Berufsbeistand ernennen können, um die Familie nicht weiter zu belasten.

Wenn Sie also bereit sind, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen, signalisieren Sie dies der KESB proaktiv. Bereiten Sie die nötigen Unterlagen vor und zeigen Sie, dass Sie die Interessen Ihres Elternteils uneigennützig und kompetent vertreten können. Das ist der beste Weg, die Kontrolle in der Familie zu behalten.

Der Vorsorgeauftrag in der Schweiz: Warum Sie ihn vor dem 70. Geburtstag brauchen

Bisher haben wir besprochen, was passiert, wenn die KESB eingreifen muss. Doch das wirksamste Instrument, um die Zügel selbst in der Hand zu behalten, ist der Vorsorgeauftrag. Mit ihm bestimmen Sie, wer Ihre Angelegenheiten regeln soll, falls Sie selbst urteilsunfähig werden. Er ist quasi eine private „KESB nach Wahl“. Dieses Instrument ist der stärkste Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts und sollte idealerweise lange vor dem Eintreten einer Krise erstellt werden.

Warum der 70. Geburtstag als Wegmarke? Weil das Risiko für Demenzerkrankungen mit dem Alter stark ansteigt. Laut dem Bundesamt für Gesundheit gibt es in der Schweiz jährlich rund 34’800 Neuerkrankungen an Demenz, und die Wahrscheinlichkeit nimmt exponentiell zu. Einen Vorsorgeauftrag können Sie nur errichten, solange Sie voll urteilsfähig sind. Zu warten, bis erste Anzeichen einer Krankheit sichtbar werden, ist riskant. Es könnte bereits zu spät sein. Den Vorsorgeauftrag in gesunden Tagen zu verfassen, ist eine der grössten Sorgen, die Sie Ihren Angehörigen nehmen können.

Der Vorsorgeauftrag kann drei Bereiche abdecken: die Personensorge (Entscheidungen über Betreuung und Wohnform), die Vermögenssorge (Verwaltung von Finanzen und Vermögen) und die Vertretung im Rechtsverkehr. Sie können eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens einsetzen. Doch Vorsicht: Formale Fehler können einen ansonsten perfekten Vorsorgeauftrag ungültig machen. Dies würde dazu führen, dass die KESB trotz des Dokuments aktiv werden muss.

Um die häufigsten Fallstricke zu vermeiden, beachten Sie die folgende Liste der typischen Fehler, die in der Praxis immer wieder vorkommen:

  • Nicht vollständig von Hand geschrieben: Wenn Sie die eigenhändige Form wählen, muss der gesamte Text von Anfang bis Ende von Hand geschrieben sein, nicht nur die Unterschrift. Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Dokument ist ungültig.
  • Fehlende Datierung oder Unterschrift: Das Dokument muss datiert und unterschrieben sein, um seine Gültigkeit zu belegen.
  • Unklare Anweisungen: Vage Formulierungen wie „meine Tochter soll für mich schauen“ sind ungenügend. Die Befugnisse müssen klar und konkret umschrieben sein (z.B. „Kontovollmacht für alle meine Bankbeziehungen“).
  • Ungeeignete Person ernannt: Die beauftragte Person muss mit der Aufgabe einverstanden und dafür geeignet sein. Sprechen Sie Ihre Wünsche unbedingt vorher ab.
  • Hinterlegungsort nicht registriert: Sie können den Ort, an dem Ihr Vorsorgeauftrag hinterlegt ist, beim Zivilstandsamt registrieren lassen. Dies stellt sicher, dass die KESB im Ernstfall von seiner Existenz erfährt.

Die Erstellung eines Vorsorgeauftrags ist ein Akt der Voraussicht. Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit den Details und formalen Anforderungen dieses wichtigen Dokuments.

Pflegefall in der Familie: Wie verteilen Sie die Lasten fair auf alle Schultern?

Hinter vielen Gefährdungsmeldungen an die KESB steckt nicht böser Wille, sondern schlicht Überforderung und ungelöste Familienkonflikte. Wenn die Pflege eines demenzkranken Elternteils an einem einzigen Kind hängen bleibt, während sich andere Geschwister zurückziehen, sind Spannungen vorprogrammiert. Streitigkeiten über die Verteilung von Pflegeaufgaben, Zeitaufwand und finanziellen Beiträgen können eine Familie zerreiben – und sind oft der Auslöser, warum externe Hilfe durch die KESB gesucht wird.

Hier greift der Grundgedanke der aktiven Mitgestaltung schon, bevor die Behörde überhaupt auf den Plan tritt. Eine funktionierende Familienstruktur ist der beste Schutz vor behördlichen Eingriffen. Anstatt zu warten, bis Konflikte eskalieren, sollten Familien präventiv handeln. Eine offene und ehrliche Auseinandersetzung über Erwartungen und Möglichkeiten ist essenziell. Wer kann wie viel leisten? Wer kann finanziell beitragen? Wer übernimmt administrative Aufgaben?

Fallbeispiel: Die präventive Familienkonferenz

Die drei Kinder von Frau S. bemerken deren zunehmende Vergesslichkeit. Anstatt abzuwarten, berufen sie eine Familienkonferenz ein. Sie erstellen eine Liste aller anfallenden Aufgaben: Arztbesuche, Einkäufe, Haushalt, Finanzen. Jedes Kind übernimmt Verantwortungsbereiche nach seinen Stärken und zeitlichen Ressourcen. Sie halten diese Vereinbarung schriftlich fest. Als die Situation sich verschlechtert und eine Meldung bei der KESB erfolgt, können die Kinder dieses Dokument vorlegen. Es beweist, dass die Familie handlungsfähig ist und eine funktionierende Struktur zur Betreuung etabliert hat. Die KESB verzichtet daraufhin auf die Einsetzung eines Berufsbeistands und bestätigt die familiäre Lösung.

Neben der Aufteilung der Aufgaben gibt es auch finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, die oft zu wenig bekannt sind. Der Staat anerkennt die immense Leistung von pflegenden Angehörigen und bietet verschiedene Entlastungen an, die kantonal variieren können.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über zentrale finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige in der Schweiz, um die Lasten gerechter zu verteilen.

Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige
Unterstützungsart Höhe/Umfang Voraussetzungen
Betreuungsgutschriften AHV Bonuspunkte für Rentenberechnung Betreuung von Verwandten in aufsteigender/absteigender Linie
Hilflosenentschädigung Je nach Hilflosigkeitsgrad Dauernde Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen
Kantonale Beiträge Kantonal unterschiedlich Je nach kantonaler Regelung

Eine faire Lastenverteilung ist der Schlüssel zur Stabilität. Die Erkundung dieser Unterstützungsmöglichkeiten ist ein wichtiger Schritt, um Überforderung zu vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze

  • KESB verstehen, nicht fürchten: Die KESB agiert nach klaren Regeln. Wer ihre Logik versteht, kann Prozesse aktiv mitgestalten und ist kein passives Opfer.
  • Vorsorgeauftrag als Priorität: Das Erstellen eines formal korrekten Vorsorgeauftrags in gesunden Tagen ist der effektivste Weg, die Selbstbestimmung zu wahren.
  • Familie hat Rechte und Pflichten: Angehörige haben ein Anhörungsrecht und können als private Beistände eingesetzt werden, sofern sie geeignet sind und keine Interessenkonflikte bestehen.

Ab welchem Stadium der Demenz können Sie keine Verträge mehr unterschreiben?

Wir kehren zu dieser zentralen Frage zurück, aber aus einem anderen Blickwinkel. Nachdem wir die rechtlichen Kriterien der Urteilsfähigkeit beleuchtet haben, stellt sich die Frage nach der Praxis: Wie lebt man mit dieser „relativen“ Urteilsfähigkeit im Alltag? Es ist eine Grauzone, die für alle Beteiligten herausfordernd ist. Der Schlüssel liegt in der Differenzierung und Kommunikation. Es geht nicht darum, einer Person pauschal alle Rechte abzuerkennen, sondern darum, sie vor Entscheidungen zu schützen, deren Konsequenzen sie nicht mehr überblicken kann.

Im Alltag bedeutet dies, dass Ihr Angehöriger vielleicht weiterhin problemlos den Wocheneinkauf bezahlt oder über sein Taschengeld verfügt. Diese „Geschäfte des täglichen Lebens“ erfordern eine geringe kognitive Leistung und sind in der Regel unproblematisch. Ein Vertrag über ein Zeitschriftenabonnement am Telefon ist bereits eine Grauzone, während die Unterschrift unter einen Mietvertrag oder einen Kreditvertrag mit grosser Wahrscheinlichkeit als ungültig betrachtet würde, wenn die Demenzerkrankung bekannt ist.

Die beste Strategie für Angehörige ist, eine schützende, aber nicht entmündigende Haltung einzunehmen. Beobachten Sie, wo Ihr Angehöriger unsicher wird. Sprechen Sie offen über grössere finanzielle Entscheidungen. Wenn ein Beistand eingesetzt ist, ist die Lage klarer: Alle rechtlich relevanten Verträge müssen über ihn laufen. Ohne Beistandschaft, aber bei offensichtlicher Urteilsunfähigkeit, sind Verträge, die die Person eingeht, anfechtbar. Das schützt sie zwar, kann aber auch zu komplizierten Rückabwicklungen führen.

Letztlich geht es darum, die Würde und die verbleibende Autonomie der Person zu respektieren und gleichzeitig das Vermögen vor unüberlegten Handlungen zu schützen. Diese Balance zu finden, ist die eigentliche Kunst und eine Kernaufgabe in der Begleitung eines demenzkranken Menschen – eine Aufgabe, bei der ein verständnisvoller Beistand und eine kooperative KESB eine wertvolle Stütze sein können.

Der erste und wichtigste Schritt ist immer das Wissen. Nutzen Sie diesen Leitfaden als solide Grundlage, um proaktiv das Gespräch in Ihrer Familie zu suchen, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und für den Fall der Fälle gut vorbereitet zu sein. So wandeln Sie Angst in Handlungssicherheit um.

Geschrieben von Sabine Dr. Keller, Fachanwältin SAV für Erbrecht und Expertin für Erwachsenenschutzrecht. Langjährige Erfahrung mit KESB-Verfahren, Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen.